Antwort #50: Oktober 07, 2010, 14:30:20
Aber was soll's.
Wichtig ist an dieser Stelle, dass es im Prinzip möglich ist, beim iTunes-Store die korrekten Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. nachzufordern und dass man nicht den Umweg über einen Rückforderungsantrag an die entsprechende Steuerstelle in Luxemburg gehen muss.
Ähm, mir scheint, Du unterliegst da nach wie vor einem Irrtum. Das einzige, was Dir eine Rechnung mit ausgewiesener MWSt bringen wird ist, dass Du damit die Steuer in Luxemburg zurück verlangen kannst. (Das ist kein Umweg. Es ist der
einzige erlaubte Weg.) Wie bereits erwähnt, darfst Du die luxemburgische Steuer in Deutschland nicht als Vorsteuer anrechnen. Egal ob die auf der Rechnung/dem Beleg nun ausgewiesen ist oder nicht. (Und vielleicht ist auch genau das der Grund, weshalb üblicherweise keine Rechnungen ausgestellt werden. Damit die Kunden nicht reihenweise in genau diese Fall tappen und illegalerweise den Vorsteuerabzug geltend machen.)
« Letzte Änderung: Oktober 07, 2010, 14:34:46 von warlord »
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Complete liberty of contradicting and disproving our opinion, is the very condition which justifies us in assuming its truth for purposes of action; and on no other terms can a being with human faculties have any rational assurance of being right. (John Stuart Mill - On Liberty)