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Re:MobileMe = .Mac
Antwort #15: Oktober 05, 2010, 10:05:05
Ah, ok, wir haben aneinander vorbei geredet.

Dir geht es um Einkäufe im iTunes-Store und ich schrieb von Einkäufen im Apple-Store (z.B. Hardware).
Bei letzterem muss man bei jedem Einkauf die Zahlungsmethode neu auswählen und hat dann die Möglichkeit die UStID einzugeben, was aber ja überhaupt nix bringt. :(

Zitat
Ist dies steuerrechtlich denn überhaupt möglich?
Bei einem Store in dieser Größenordnung?

Anscheinend ist das so. Meiner Meinung nach hat man das Recht auf eine ordentliche Rechnung, die auch vorsteuerabzugsfähig ist. Ist ja auch nichts schwieriges, was man nicht verlangen könnte.
Das läuft aber schon seit Jahren so und erst seit kurzem ist es überhaupt so, dass man lesbare PDF-Rechnungen bekommt. Vorher waren das nur sehr merkwürdig gesetzte Text-Rechnungen per Mail, die man nur sehr schwer entziffern konnte.
Verstehen kann ich das auch nicht.

Soweit zum Apple-Store.

Zum iTunes-Store:
Dort kann man keine UStID angeben und ich hatte mal aus genau dem gleichen Grund bei denen nachgefragt. Ich bekam folgende Antwort:
"Es ist nicht möglich eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer auszustellen.
Der iTunes Store ist ein Unternehmen mit Sitz in Luxemburg und der UStID xxxx.
Der Verkauf findet von Luxemburg statt und somit fallen alle Verkäufe unter das luxemburgische Steuerrecht."

Ich habe dann aufgegeben, weil es sich nicht lohnte für den geringen Betrag da weiter zu forschen oder evtl. in Luxemburg Geld zurück zu fordern. Anscheinend ist das gewollt. :(
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Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen´gen nur gewesen." -- Schiller
Re:MobileMe = .Mac
Antwort #16: Oktober 05, 2010, 10:19:07
Ich bekam von Apple auch schon die Antwort, verschiedene Einkäufe sind nur für Privatleute gedacht und daher wäre Apple auch nicht verpflichtet die Rechnungen „vernünftig“ zu gestalten.

Dazu gehört zum Beispiel „MobileMe“.

Auf alten iPods stand auch hinten drauf „For Office“ oder so.
Das sollte wohl darauf hinweisen, dass die Dinger geschäftlich abzusetzen sein, weil auf die Festplatte auch Firmendaten kopiert werden konnten.


Ich glaube Apple verfolgt zu diesem Thema keine Strategie, es ist ausschließlich arrogantes und kundenfeindliches Benehmen.
Re:MobileMe = .Mac
Antwort #17: Oktober 05, 2010, 10:24:33
Der Verkauf findet von Luxemburg statt und somit fallen alle Verkäufe unter das luxemburgische Steuerrecht."

Hm.
Luxemburg ist doch nicht aus der Welt, sondern wie Deutschland in der EU.
Meine USt.-ID gilt EU-weit.
Kenne mich steuerrechtlich nicht so gut aus, aber innerhalb der EU sollte es dann doch möglich sein, Rechnungen mit bereits 'abgezogener' Mehrwertsteuer auszustellen – dazu dient nach meinem Verständnis die EU-weite USt.-ID.

Also bei Privatkäufen: der im iTunes-Store angegebene Preis inkl. der Luxemburgerischen Mehrwertsteuer
Und bei gewerblichen Einkäufen: der im iTunes-Store angegebene Preis abzüglich der Luxemburgerischen Mehrwertsteuer

Re:MobileMe = .Mac
Antwort #18: Oktober 05, 2010, 10:30:42
Kenne mich steuerrechtlich nicht so gut aus, aber innerhalb der EU sollte es dann doch möglich sein, Rechnungen mit bereits 'abgezogener' Mehrwertsteuer auszustellen – dazu dient nach meinem Verständnis die EU-weite USt.-ID.

Natürlich ist das problemlos möglich. Nur Apple macht es einfach nicht. Das ist ja das Problem.
Genauso einfach wäre es, wenn sie nicht die USt. selber direkt abziehen wollen, eine einfache Papierrechnung oder eine signierte PDF zu liefern.
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mbs

Re:MobileMe = .Mac
Antwort #19: Oktober 05, 2010, 11:09:29
Zitat
Ah, ok, wir haben aneinander vorbei geredet.
Dir geht es um Einkäufe im iTunes-Store und ich schrieb von Einkäufen im Apple-Store (z.B. Hardware).

Ja, aber ich vermute, so ist es von Apple auch gemeint. Ich verstehe den Text so, dass man zunächst im "Apple Store für Unternehmen" etwas gekauft haben muss, und danach wird die UStID für diese Apple-ID auch im iTunes Store berücksichtigt.

Auf den üblichen Account-Masken finde ich das Feld auch nicht. Ich weiß aber, dass ich meine UStID mal eingetragen habe. Das Feld wird glaube ich erst dann angezeigt, wenn man kurz vor der Zahlung steht und die Zahlungsart auswählen muss.

Aber wie schon gesagt: Es bringt einem überhaupt nichts, da Apple weder rechtsgültige Rechnungen ausstellen kann, noch die Steuerbefreiung für eine EU-Binnenlieferung an Unternehmer berücksichtigt. Das kann sich natürlich täglich ändern. Bei Apple weiß man nie ...
Re:MobileMe = .Mac
Antwort #20: Oktober 05, 2010, 11:34:30
Zitat
Ich verstehe den Text so, dass man zunächst im "Apple Store für Unternehmen" etwas gekauft haben muss, und danach wird die UStID für diese Apple-ID auch im iTunes Store berücksichtigt.

Genau so bin ich vorgegangen.
Auf der Rechnung für das iPad ist die Mehrwertsteuer auch ausgewiesen.
Aber auf den 'Rechnungstexten' für die apps nicht.

Möglicherweise ist für die apps eine andere Abteilung zuständig, die anders rechnet und schreibt als die Abteilung für Hardware.

So ist es:
Der Absender der Hardware-Rechnung sitzt auf dem Hollyhill (Cork) in Irland.
Auf den email-'Rechnungen' des iTunes Store ist bei mir gar kein Absender angegeben.
Steht nur der Apfel oben drüber, gefolgt von dem Wort 'iTunes'.
Und rechts daneben steht 'Beleg'.

Unmittelbar über der Adresse steht dann aber 'Rechnung an'.

Wahrscheinlich kann das Finanzamt ganz unabhängig von der Ausweisung der MwSt. keine Rechnung akzeptieren, die gar keinen Absender hat.

Was ist das denn für ein Dokument.
Es muss für Apple doch irgendeine juristische Bedeutung haben, dass die sich die Mühe geben, so eine kastrierte Rechnung herauszuschicken.

Kassiert Apple bei gewerblichen Einkäufen so unter der Hand, den für die Mehrwertsteuer vorgesehenen Anteil am Gesamtbetrag?
Unterm Strich zahlen Gewerbetreibende und Private denselben Gesamtbetrag und das Finanzamt in Nirgendwo oder Luxemburg erhält keine Mehrwertsteuer dafür.

Zitat
Das Feld wird glaube ich erst dann angezeigt, wenn man kurz vor der Zahlung steht und die Zahlungsart auswählen muss.

Nun, bei Einkäufen über iTunes bzw. das iPad wird dieses Feld nicht mehr angezeigt.
Dort wird nur noch nach dem Passwort verlangt. Der Rest der Daten ist im Account abgelegt – oder auch nicht.
Re:MobileMe = .Mac
Antwort #21: Oktober 05, 2010, 11:53:50
Kassiert Apple bei gewerblichen Einkäufen so unter der Hand, den für die Mehrwertsteuer vorgesehenen Anteil am Gesamtbetrag?
Unterm Strich zahlen Gewerbetreibende und Private denselben Gesamtbetrag und das Finanzamt in Nirgendwo oder Luxemburg erhält keine Mehrwertsteuer dafür.

Das wiederum kann ich mir nicht vorstellen, denn das wäre eine klare Steuerhinterziehung. Un da kennt das Finanzamt keinen Spaß.
Aktuell ist es doch wohl so, dass Apple für alle Leute die USt. kassiert und abführt. Soweit ok.
Normalerweise können sich Gewerbetreibende diese USt. aber nachträglich mit der Rechnung vom Finanzamt zurückholen. Da Apple keine richtige Rechnung ausstellt, darf man das dann nicht. D.h. Nutzniesser ist nicht Apple, sondern das Finanzamt.

Wie geschrieben, Apple müsste ja noch nicht einmal groß zwischen privat und geschäftlich unterscheiden. Einfach 'ne richtige Rechnung und es wäre alles in Ordnung.
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Re:MobileMe = .Mac
Antwort #22: Oktober 05, 2010, 12:13:54
Ein Freund hat mir gerade bestätigt, dass auch beim Kauf einer iTunes Karte beim Media-Markt oder beim Saturn keine Mehrwertsteuer ausgewiesen wird.

Das hat mich nun doch verblüfft.

Weil ... diese Karte mag hergestellt worden sein, wo sie will, aber sie wird in deutschen Märkten, wenn man so will auf deutschem Boden, wo dt. Steuerrecht gilt, verkauft. Wie ist es möglich, dass diese Karte nicht mehrwertsteuerpflichtig ist?

Immerhin fungiert der Media-Markt ja als Zwischenhändler.
Bei allen (den meisten) anderen Produkten wird nachvollziehbar die MwSt. ausgewiesen.
Bei iTunes Karten nicht.

Hängt das in irgend einer Form mit der Globalisierung der Märkte zusammen?
Globalisierung als Steuerkiller? ;-)
Re:MobileMe = .Mac
Antwort #23: Oktober 05, 2010, 13:21:13
Ich bin weder Steuerberater noch Bewohner eines EU-Landes. Und IANAL.

Aber mir fällt trotzdem auf, dass in Eurer Diskussion eines fast vollständig vergessen zu gehen scheint: es gibt steuertechnisch einen Unterschied zwischen Lieferungen und Dienstleistungen. Und es gibt dadurch steuertechnisch einen Unterschied zwischen Einkäufen im Apple Store und im iTunes Store. Bei Einkäufen im Apple Store dürfte es sich in den allermeisten Fällen steuertechnisch um Lieferungen handeln. (Es wird ein körperlicher Gegenstand erworben.) Beim Einkauf im iTunes Store handelt es sich steuertechnisch nie um Lieferungen (also auch nicht um EU-Binnenlieferungen). Es handelt sich um sonstige Leistungen.

In diesem Jahr (2010) sind Änderungen an der EU Umsatzsteuer-Richtlinie in Kraft getreten, die eben diesen Binnenbezug sonstiger Leistungen betreffen. Bei B2C-Geschäften gilt (wie bisher) der Sitz des Leistungserbringers als Leistungsort. (Bei Käufen von Privaten im iTunes Store wird also die luxemburgische Steuer erhoben.) Bei B2B-Geschäften (worum es in diesem Thread ja eigentlich geht) wird neu grundsätzlich das Reverse-Charge-Verfahren angewendet. (Steuerpflichtig ist also der Leistungsbezüger am Ort seines Sitzes.) Und soviel ich weiss, werden diese Änderungen der USt-RL in Luxemburg in Recht gegossen, das per 1. Januar 2011 in Kraft treten wird. Per diesem Datum könnte/dürfte/müsste sich die Situation im iTunes Store für geschäftliche Einkäufer also verändern/verbessern.

Bezüglich Vorsteuerabzug ist es meines Wissens so, dass ein solcher bei Bezügen sonstiger Leistungen aus dem Ausland nicht möglich ist (*). (Die deutschen Vorschriften bezüglich Anforderungen an die Rechnung sind bei Einkäufen im iTunes Store also ohnehin unerheblich.) Rückvergütet wird dem deutschen Geschäftskunden die luxemburgische Steuer auf Dienstleistungen von Luxemburg und nicht von Deutschland (daher also kein Vorsteuerabzug). Rückgefordert wird sie mit speziellem Antrag, der über die deutsche Steuerbehörde zu Handen Luxemburgs einzureichen ist. (Alles soweit ich weiss.)

Ein Freund hat mir gerade bestätigt, dass auch beim Kauf einer iTunes Karte beim Media-Markt oder beim Saturn keine Mehrwertsteuer ausgewiesen wird.

Das hat mich nun doch verblüfft.

Ist irgendwie durchaus logisch, ja. Bei Bezügen im iTunes Store durch Private fällt ja eben die luxemburgische Steuer an. Die erhebt dann eben der iTunes Store und nicht schon der Blödmarkt.  ;)

* Nachtrag (Präzisierung): Also gemeint ist, das Anrechnen ausländischer Steuer als Vorsteuer ist nicht möglich. Gilt also nicht für die durch den Leistungsbezüger abgeführte inländische Steuer.
« Letzte Änderung: Oktober 05, 2010, 15:46:14 von warlord »
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Complete liberty of contradicting and disproving our opinion, is the very condition which justifies us in assuming its truth for purposes of action; and on no other terms can a being with human faculties have any rational assurance of being right. (John Stuart Mill - On Liberty)
Re:MobileMe = .Mac
Antwort #24: Oktober 05, 2010, 13:35:42
@warlord: Du hast mit dem Unterschied von Lieferungen und anderen Dienstleistungen (z.B. nur Erwerb eines Lizenzschlüssels ohne Lieferung einer Box) AFAIK völlig recht.
AFAIR steht auf der Rechnung im AppleStore für Hardware aber Apple D drauf (laut fränk). Da müsste dann eine normale Rechnung und Vorsteuerabzug möglich sein.

Rückvergütet wird dem deutschen Geschäftskunden die luxemburgische Steuer auf Dienstleistungen von Luxemburg und nicht von Deutschland (daher also kein Vorsteuerabzug). Rückgefordert wird sie mit speziellem Antrag, der über die deutsche Steuerbehörde zu Handen Luxemburgs einzureichen ist. (Alles soweit ich weiss.)

Genauso habe ich das auch im Kopf. Man muss dann AFAIK über Saarlouis (oder wie immer man das schreibt) gehen. Mir war der Aufwand dafür bisher immer zu groß. Und auf der Rechnung ist ja auch nicht aufgeführt, wie viel ich von dort zurückfordern soll.
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Re:MobileMe = .Mac
Antwort #25: Oktober 05, 2010, 13:44:43
So sieht die sechs Wochen alte Rechnung über ein, im Apple Business Store gekauftes, refurbishedes MBP aus (Rechnung gab's nicht mit der Post, sondern nur als Download):

Re:MobileMe = .Mac
Antwort #26: Oktober 05, 2010, 13:48:30
Ja, interessant wäre nun aber, wie eine Rechnung für einen geschäftlichen Bezug aus dem iTunes Store aussieht. Darum gehts hier ja.
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Re:MobileMe = .Mac
Antwort #27: Oktober 05, 2010, 13:51:57
bitte:
Re:MobileMe = .Mac
Antwort #28: Oktober 05, 2010, 13:52:42
Ja, es geht um einen Einkauf im App Store (iTunes Store), nicht im Apple Store.
Auch wenn ich bislang davon ausgegangen bin, dass der App Store ein Teilbereich des Apple Store ist.

Aber so wie es aussieht, haben die beiden fast nichts miteinander zu tun.
Oder irre ich mich schon wieder?
Re:MobileMe = .Mac
Antwort #29: Oktober 05, 2010, 13:55:41
Hallo Fränk,

bitte:

Auch bei Dir kein Absender außer dem Apfel-Logo und dem Schriftzug 'iTunes'.
Auch bei Dir steht 'Rechnung an' drauf, wo keine Rechnung ist.
Oder hast Du neben diesem Beleg noch zusätzlich eine Rechnung erhalten?