Antwort #25: November 04, 2005, 03:07:33
Mal ein Auszug aus den Garantiebestimmungen von Maxtor:
Die Standard-Garantiedauer beziehungsweise die Garantiedauer für überholte Produkte (zusammengefasst in der Bezeichnung „Garantiedauer“) beginnt mit dem dokumentierten Erwerb Ihres Produkts von Maxtor oder einem autorisierten Maxtor-Vertragshändler. Sollte das Kaufdatum nicht belegt werden können, tritt die Garantiedauer ab dem Tag in Kraft, an dem Maxtor das Produkt vom Ort seiner ursprünglichen Produktion beziehungsweise Überholung an den Maxtor-Kunden ausgeliefert hat.
Da denkt man zuerst: wunderbar, keinerlei Einschränkungen... weit gefehlt: "von Maxtor oder einem autorisierten Maxtor-Vertragshändler". Mactor kann jeder Händler bei den Distris beziehen. Ob der aber deswegen gleich "authorisierte Maxtor-Vertragshändler" ist? Wohl kaum. Somit heisst das, daß bei Maxtor die Garantie ab Produktionsdatum rechnet, da die Geräte nie auf Halde liegen, sondern gleich verteilt werden.
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Dr. Jones: Well I can assure you, Detective Britten, that this is not a dream. What?
Michael: That's exactly what the other shrink said. (Awake 1x01)