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Florian

  • Verderbliche Ware!
Re: AppStore (Brauchbare Software)
Antwort #45: September 16, 2008, 12:45:33
Also, ich hatte es richtig verstanden. :)

Aber auch der App-Store kann doch durchaus geschäftlich benutzt werden, schließlich ist das iPhone ja ganz explizit auch als Business-Phone bezeichnet, von Apple, nicht von mir. Man sollte sich auch gedanklich nicht auf Kleinstbeträge festlegen, die Grenze für iPhone-Programme ist schließlich nicht darauf beschränkt und bei „Geschäftsprogrammen“ kann der Preis schon mal recht hoch sein, und dann spielt die Steuer schon eine Rolle. Aber ich weiß z.B. gar nicht, wie man Volumenlizenzen fürs iPhone erwerben soll. Über den App Store ja anscheinend nicht, oder? 
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Beitrag frei Haus geliefert. Frisch von der Apfelinsel.
Re: AppStore (Brauchbare Software)
Antwort #46: September 16, 2008, 12:56:18
Es wäre sicherlich sinnvoller mich im Geschäftskundenbereich des AppleStores anzumelden.

Nur ahne ich was dann kommt.

Die KK hat bis jetzt im Privatkunden Store funktioniert.
Jetzt will ich mit der gleichen Karte im Geschäftskundenstore einkaufen. Das geht schon einmal nicht.

Falls ich, nach vielen Stunden Musikberieselung in osteuropäischen Callcenter-Warteschleifen, eines Tages die Sache mit der KK und dem dazu passenden Store geklärt haben sollte, wo und wie kaufe ich dann Musik im iTunes-Store?
Mit der KK jedenfalls nicht mehr.


Sei's drum.
Es wäre bestimmt hinzubekommen, nur bin ich der König und kaufe nicht gerne bei Läden, die sich so wenig Mühe geben der Kundschaft entgegen zu kommen.
Apple soll es sicher weiterhin auf dem hohen Ross gemütlich machen, ich kaufe dann eben woanders. Leider immer noch deren Produkte, ich will mehr Konkurrenz!
Re: AppStore (Brauchbare Software)
Antwort #47: September 16, 2008, 13:03:37
Bekommt man denn im Geschäftskundenbereich des AppleStore auch eine Papierrechnung oder digital signierte Mail-Rechnung?
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Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen´gen nur gewesen." -- Schiller
Re: AppStore (Brauchbare Software)
Antwort #48: September 18, 2008, 13:57:56
Weiß das keiner? Das würde mich schon interessieren, wenn demnächst neue MacBooks rauskommen. Bekommt man im Geschäftskundenbereich des AppleStore auch eine Papierrechnung oder digital signierte Mail-Rechnung?
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Re: AppStore (Brauchbare Software)
Antwort #49: September 18, 2008, 14:05:07
Ich habe da jetzt mal angerufen.

Wenn man telefonisch bestellt, bekommt man eine Papierrechnung.

Bestellt man im Internet, bekommt man eine Rechnung per E-Mail.
Ob diese Rechnung per E-Mail dann signiert ist, konnte das Mädel mit dem netten französischen Akzent nicht sagen.

Ob die MWST auf diesen Rechnungen ausgewiesen ist, habe ich vergessen zu fragen.

Florian

  • Verderbliche Ware!
Re: AppStore (Brauchbare Software)
Antwort #50: September 18, 2008, 14:19:34
Ich habe da jetzt mal angerufen.
Ob die MWST auf diesen Rechnungen ausgewiesen ist, habe ich vergessen zu fragen.

Hat sie Dich wohl mit ihrem Akzent betört? ;D Dann ging Apples Plan voll auf.
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Beitrag frei Haus geliefert. Frisch von der Apfelinsel.
Re: AppStore (Brauchbare Software)
Antwort #51: September 18, 2008, 14:24:26
Ob diese Rechnung per E-Mail dann signiert ist, konnte das Mädel mit dem netten französischen Akzent nicht sagen.

Und für uns Schweizer setzen sie immer Typen ein, die vermutlich aus dem etwa nordöstlichsten Teil Deutschlands stammen. Jedenfalls verstehen die uns nicht und wir sie nicht.
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Complete liberty of contradicting and disproving our opinion, is the very condition which justifies us in assuming its truth for purposes of action; and on no other terms can a being with human faculties have any rational assurance of being right. (John Stuart Mill - On Liberty)
Re: AppStore (Brauchbare Software)
Antwort #52: September 18, 2008, 14:26:51
Und für uns Schweizer setzen sie immer Typen ein, die vermutlich aus dem etwa nordöstlichsten Teil Deutschlands stammen. Jedenfalls verstehen die uns nicht und wir sie nicht.

Wir auch kaum. ;D
Re: AppStore (Brauchbare Software)
Antwort #53: September 18, 2008, 16:31:42
Ob diese Rechnung per E-Mail dann signiert ist, konnte das Mädel mit dem netten französischen Akzent nicht sagen.

Tja, genau das wäre aber interessant zu wissen. Eine unsignierte Mail, selbst wenn sie ausgewiesene MwSt hat, berechtigt AFAIK nicht zum Vorsteuerabzug.
Deshalb ja die Frage, weil hier ja explizit darauf hingewiesen wurde, dass es für Geschäftsleute, die eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. haben wollen, den Geschäftskundenbereich gibt.
Hat noch keiner da gekauft bzw. Erfahrungen damit gemacht?
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mbs

Re: AppStore (Brauchbare Software)
Antwort #54: September 18, 2008, 18:01:09
Zum AppStore kann ich nichts sagen, nur zum AppleStore.

Nach langen Vorbehalten (siehe http://www.apfelinsel.de/forum/index.php/topic,2754.msg37769.html#msg37769) habe ich es letztens doch gewagt, meinen Account im Geschäftskunden-Store wieder zu reaktivieren.

Und siehe da: Ohne weiteres Zutun bekam ich automatisch eine ordnungsgemäße Papierrechnung aus Irland, keine unbrauchbare E-Mail-Rechnung wie sonst. Bestellt wurde per Internet mit Zahlung per Kreditkarte. Die Rechnung ist auf Englisch, die Mehrwertsteuer ist ausgewiesen, inklusive deutscher UStID-Nummer und Apples deutscher Steuernummer.

Tja, widerspricht jetzt irgendwie der Auskunft, die fränk erhalten hat.  :P

Zitat
Wir auch kaum..

Yup, kann ich bestätigen. Man trifft beim Anruf eigentlich immer auf jemanden aus Europa, der Deutsch wohl nur als dritte Fremdsprache spricht ...  ;D
« Letzte Änderung: September 18, 2008, 18:06:01 von mbs »
Re: AppStore (Brauchbare Software)
Antwort #55: September 18, 2008, 18:22:27
Per Brief angelieferte Rechnungen sind doch auch nie signiert. Eine Unterschrift fehlt typischerweise. Wo soll denn da jetzt der Unterschied sein?

Was würde eine im Apple Store ausgedruckte Rechnung, über eine zuhause - womöglich auf dem gleichen Druckertyp, auf die gleiche Papiersorte - ausgedruckte Version erheben? Ich mein so steuertheoretisch :P

???


« Letzte Änderung: September 18, 2008, 18:30:38 von radneuerfinder »

mbs

Re: AppStore (Brauchbare Software)
Antwort #56: September 18, 2008, 18:33:39
Zitat
Was würde eine im Apple Store ausgedruckte Rechnung, über eine zuhause - womöglich auf dem gleichen Druckertyp, auf die gleiche Papiersorte - ausgedruckte Version erheben?

Sie wurde materiell und nicht elektronisch zugestellt, und berechtigt daher einen Unternehmer zum Abzug der Umsatzsteuer (Vorsteuer). Für die per E-Mail versandte Rechnung gilt das nicht. Paragraph 14 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz sagt:

Zitat
Bei einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung müssen die Echtheit der
Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sein durch
1. eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische
Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz vom 16. Mai 2001
(BGBl. I S. 876), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876)
geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, oder
 
2. elektronischen Datenaustausch (EDI) nach Artikel 2 der Empfehlung 94/820/EG der
Kommission vom 19. Oktober 1994 über die rechtlichen Aspekte des elektronischen
Datenaustausches (ABl. EG Nr. L 338 S. 98), wenn in der Vereinbarung über diesen
Datenaustausch der Einsatz von Verfahren vorgesehen ist, die die Echtheit der
Herkunft und die Unversehrtheit der Daten gewährleisten, und zusätzlich eine
zusammenfassende Rechnung auf Papier oder unter den Voraussetzungen der Nummer 1 auf
elektronischem Weg übermittelt wird.

Patrick

  • 4 - 8 - 15 - 16 - 23 - 42
Re: AppStore (Brauchbare Software)
Antwort #57: September 18, 2008, 20:45:38
Wobei man sich natürlich nach dem Sinn fragt. Einer per Mail verschickten Rechnung im PDF-Format sieht man nicht an, ob sie vom Kunden ausgedruckt wurde (und wer verwendet noch Geschäftspapier?) oder ob ich sie selbst ausgedruckt und vorbeigebracht (oder geschickt) habe.

Warum das Recht des Vorsteuerabzugs an der Art der Rechnungsübermittlung gekoppelt ist, erschliesst sich mir erst recht nicht, wenn alle anderen Anforderungen zum Vorsteuerabzug erfüllt werden. Die Möglichkeit des Fiskus, zB einen Händler durch Formalismen so zu schröpfen, daß er im Endeffekt unter dem Einstandspreis verkauft, kommt für mich dem Tatbestand der räuberischen Erpressung gleich.
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Dr. Jones: Well I can assure you, Detective Britten, that this is not a dream. What?
Michael: That's exactly what the other shrink said. (Awake 1x01)
Re: AppStore (Brauchbare Software)
Antwort #58: September 18, 2008, 20:48:07
Ich ziehe die MWST aus diesen Rechnungen immer munter ab.

Und da es ja eigentlich keine Steuerprüfungen mehr gibt (knock, knock, knock) gab es auch noch nie Probleme.
Re: AppStore (Brauchbare Software)
Antwort #59: September 18, 2008, 22:39:59
Und da es ja eigentlich keine Steuerprüfungen mehr gibt (knock, knock, knock) gab es auch noch nie Probleme.

Oh oh... da habe ich leider andere Erfahrungen...  :-X
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«Das Internet? Gibt's diesen Blödsinn immer noch?»  (Homer Simpson)