Antwort #262: April 14, 2014, 07:56:58
Sehr schön.

Interessant sind auch die Formulierungen aus der Anklageschrift von Tupperware (Zitat von bazonline):
Die Waren von Popperware seien «teils identisch, teils hochgradig gleichartig» zu den Waren von Tupperware, nämlich «Spiele und Spielzeuge». Sie richteten sich «an den gleichen Abnehmerkreis», stand wörtlich in der Klageschrift von Tupperware. Mit anderen Worten, im «Erinnerungsbild» der Hausfrauenkreise, die Tupperware in der Schweiz empfehlen, und den Käufern, die bei Popperware Vibratoren, erotische Dessous oder lederne Hand-und-Fuss-Fesseln für Sadomasospiele bestellen, sei eine «Fehlzurechnung unvermeidbar», so die Klägerin.
Da muss doch jeder normal denkende Mensch schon von Anfang an mit dem Kopf schütteln. Das ist doch so offensichtlich falsch...
"Ich brauche eine neue Rührschüssel. Da bestelle ich mir eine." - Tage später kommt das Paket - "Oh, mit diesem Vibrator kann man aber nicht gut rühren."

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Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen´gen nur gewesen." -- Schiller