Antwort #44: September 21, 2009, 19:05:44
Da sieht man m.E. mal wieder, dass Leute, die sich auf anscheinend nur ein rechtlich fragwürdiges Feld begeben eben manchmal es generell nicht so genau nehmen. 300 Euro für einen USB-Stick mit kostenloser Software drauf ist schon ein hartes Stück, und auch die GNU-Lizenzverletzung, die ja im Gegensatz dazu mit ziemlicher Sicherheit rechtliche Folgen haben dürfte.
Am Ende des Artikels steht dann noch, sie wollten anscheinend Denjenigen verklagen, der ihren Betrugskasten geöffnet hat.
Da bin ich dann doch froh, dass dieser Kelch an mir vorüberging. Beinahe hätte ich nämlich angebissen.
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"If music be the food of love, play on!”
William Shakespeare