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Re: Rechtliches zu Kommentaren in Internetforen
Antwort #15: September 18, 2009, 06:49:06
Also spielt es in der Schweiz ab sofort keine Rolle mehr, ob ich mir Kinderpornos anschaue oder mich gleich selber an Kindern vergehe?

... mit emotionalen Argumenten ..... verteidigt....


Ich sag's ja, wenn du einen Hund überfährst und stehst deswegen vor einem Richter, der Hundehalter ist, hast du gelitten.
Re: Rechtliches zu Kommentaren in Internetforen
Antwort #16: September 18, 2009, 07:26:37
Also spielt es in der Schweiz ab sofort keine Rolle mehr, ob ich mir Kinderpornos anschaue oder mich gleich selber an Kindern vergehe?

Na ja, das wohl nicht gerade. Herstellung von Pornos und sexueller Missbrauch sind wohl schon zwei unterschiedliche Dinge. Wenn Du selbst nen Kinderprono drehst, begehst Du wohl beide Delikte. Wenn Du den Porno "nur" vervielfältigst, wohl nur ersteres.
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Complete liberty of contradicting and disproving our opinion, is the very condition which justifies us in assuming its truth for purposes of action; and on no other terms can a being with human faculties have any rational assurance of being right. (John Stuart Mill - On Liberty)

Florian

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Re: Rechtliches zu Kommentaren in Internetforen
Antwort #17: September 18, 2009, 12:13:26
Da bin ich wohl auch alternder Rockstar, wenn ich AC/DC-Songs kopiere?

Scheint mir doch sehr so, als würden hier äußerst fragwürdige juristische Kniffe benutzt, nur um die Strafbarkeit zu gewährleisten oder die Sanktionsmöglichkeiten zu erweitern.
Zu der Zielsetzung kann man so oder so stehen, aber der Artikel liest sich so, als würde sich das Gericht hier als Gesetzgeber betätigen, ein auch in Deutschland bekanntes, aber keineswegs unproblematisches Tun.

Wenn der Erwerb/Besitz von Kinderpornographie (gibt es dafür eigentlich kein treffenderes Wort?) mit bis zu drei Jahren bestraft werden soll, muss eben ein entsprechendes, logisches Gesetz her. Und nicht Richter, die sich irgendwas zusammenbrauen.
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"If music be the food of love, play on."

                                         William Shakespeare
Re: Rechtliches zu Kommentaren in Internetforen
Antwort #18: September 18, 2009, 12:20:53
Ja, seh ich genau so.
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Re:Rechtliches zu Kommentaren in Internetforen
Antwort #19: März 30, 2011, 19:23:06
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Re: Rechtliches zu Kommentaren in Internetforen
Antwort #20: Januar 28, 2016, 20:07:46
In der Schweiz löst das erste Urteil zum Thema Retweets Verwunderung aus:
http://www.nzz.ch/zuerich/aktuell/journalist-nach-verbreitung-von-doelf-tweet-freigesprochen-ld.4504

(Wieso ist mir zwar etwas rätselhaft. Ich finde es ziemlich vernünftig und nicht extrem erstaunlich oder verwunderlich.)
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