Antwort #2: Februar 15, 2008, 19:26:33
Ich kann das Urteil auch nachvollziehen. (Edit: Finde es übrigens auch sprachlich gut verständlich. Keine Selbstverständlichkeit bei Gerichten. Chapeau.) Daraus allgemein gültige Bedrohungsszenarien für Foren wie uns abzuleiten, wäre in meinen Augen jedenfalls falsch. Zum einen handelt es sich bei der Site von Herrn Niggemeier im Gegensatz z.B. zu unserer Site um ein journalistisches Medium. An ein solches können und müssen sicher andere Massstäbe angelegt werden, als an eine Site wie unsere. Zum anderen ist der auslösende Artikel ja in der Tat, äh, wie sagt das Gericht so schön, zumindest im Grenzbereich des persönlichkeitsrechtlich Zulässigen.
« Letzte Änderung: Februar 15, 2008, 19:31:10 von warlord »
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Complete liberty of contradicting and disproving our opinion, is the very condition which justifies us in assuming its truth for purposes of action; and on no other terms can a being with human faculties have any rational assurance of being right. (John Stuart Mill - On Liberty)