Nö, das nein bezog sich auf warlord Frage, ob eine Rechnung nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn sie entweder handschriftlich oder digital signiert ist. Papierrechnungen, die vom Rechnungssteller erstellt/gedruckt werden, müssen aber nicht handschriftlich sein. Darum ging es warlord auch. Dieser Unterschied zwischen "Ersteller druckt aus" und "Empfänger druckt aus".