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Patrick

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(in)Korrekte Rechnungen im Apple Store und anderswo
Antwort #15: Februar 12, 2008, 06:26:07
:o Und woher wissen die Steuerprüfer, ob die Rechnung auf dem heimischen Drucker oder beim Lieferanten gedruckt wurde?
Bei einem Farbdrucker könnte das schon gehen:

http://w2.eff.org/Privacy/printers/docucolor/

Und was bei Xerox gibt, gibt's bei HP & Co. bestimmt schon lange...
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Dr. Jones: Well I can assure you, Detective Britten, that this is not a dream. What?
Michael: That's exactly what the other shrink said. (Awake 1x01)
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Antwort #16: Februar 12, 2008, 08:04:32
Dass das bei Steuerprüfungen zum Einsatz kommt, mag ich nun aber noch nicht einmal für Deutschland glauben.  ;)
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Complete liberty of contradicting and disproving our opinion, is the very condition which justifies us in assuming its truth for purposes of action; and on no other terms can a being with human faculties have any rational assurance of being right. (John Stuart Mill - On Liberty)
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Antwort #17: Februar 12, 2008, 08:52:29
:o Und woher wissen die Steuerprüfer, ob die Rechnung auf dem heimischen Drucker oder beim Lieferanten gedruckt wurde?

Habe ich behauptet, dass deutsche Steuergesetze logisch und sinnvoll sind?  ;D

AFAIK entscheidet der Steuerprüfer das dem "Anschein" nach.
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Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen´gen nur gewesen." -- Schiller
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Antwort #18: Februar 12, 2008, 08:58:44
AFAIK entscheidet der Steuerprüfer das dem "Anschein" nach.

Whow. Und wie geht es weiter, wenn er findet, eine Rechnung mache den Anschein, als sei sie erst beim Kunden ausgedruckt worden?
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Antwort #19: Februar 12, 2008, 09:16:31
Whow. Und wie geht es weiter, wenn er findet, eine Rechnung mache den Anschein, als sei sie erst beim Kunden ausgedruckt worden?

Die Rechnung wird nicht anerkannt, es darf also keine Vorsteuer in Abzug gebracht werden und eigentlich gut so.

Weil Du aber mit der Nummer aufgefallen bist und der Finanzbeamte kaum glauben kann, daß er die einzige Unregelmässigkeit die es in deinem Laden gibt entdeckt hat, sucht er weiter.

Und das kann dann zwei Wochen so weiter gehen.

Ich habe das als Kaufmannslehrling erleben dürfen. Da glüht die Luft! ;D

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Antwort #20: Februar 12, 2008, 09:24:07
Whow. Und wie geht es weiter, wenn er findet, eine Rechnung mache den Anschein, als sei sie erst beim Kunden ausgedruckt worden?

Die Rechnung wird nicht anerkannt, es darf also keine Vorsteuer in Abzug gebracht werden und eigentlich gut so.

Und das hängt dann einzig von der Beurteilung/Tagesform/Biorythmus/Mondphase des Steuerprüfers ab? Kann doch nicht sein.

Ach, und darf denn eine Rechnung nicht nur schwarz sein? Muss eine solche auf farbig vorgedrucktem Papier erstellt sein, damit der Empfänger den Vorsteuerabzug machen darf?
« Letzte Änderung: Februar 12, 2008, 09:29:00 von warlord »
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Antwort #21: Februar 12, 2008, 09:34:09
Bei all dem was dann kommt, tritt ein besonders Phänomen auf:

Der Steuerprüfer kann tun und lassen was er will.
Es kostet nicht sein Geld.
Er kann Deinen Laden stilllegen, kann Probleme machen ohne Ende, zum Schluss faselt er was von "Verdacht" und alles ist gerechtfertigt.

Am allerschlimmsten wird's, wenn Du dem Steuermenschen versuchst zu erklären, daß Du ihn eigentlich bezahlst. Das Du es bist, dessen Arbeit Geld verdient und nicht er mit seinem Tun.

Dann macht er dich richtig flott. ;)

daveinitiv

(in)Korrekte Rechnungen im Apple Store und anderswo
Antwort #22: Februar 12, 2008, 10:46:42
Wobei ich mich bei den selbstausgedruckten Rechnungen frage, ob es da nicht eine Nachhaltigkeit gibt, denn wenn man die signierte PDF-Rechnung aufbewahrt, kann man dadurch nachvollziehen, dass die Rechnung nicht "selbst" erstellt wurde.
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Antwort #23: Februar 12, 2008, 10:50:59
Flieger sagte ja auch, dass signierte PDFs OK wären. Mir leuchtet halt einfach nicht ein, weshalb unsignierte nicht OK sind und wie das wirklich überprüft werden soll/kann.
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daveinitiv

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Antwort #24: Februar 12, 2008, 10:54:20
Durch die Signatur. ;)
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Antwort #25: Februar 12, 2008, 11:07:49
Nö, ich meine wie der Steuerprüfer feststellen will, ob eine Rechnung beim Verkäufer ausgedruckt und per Post an den Käufer gesandt wurde oder als PDF an den Käufer gesandt und dort ausgedruckt wurde.

Oder muss eine Rechnung, damit sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, in jedem Fall entweder handschriftlich oder dann eben digital signiert sein?
« Letzte Änderung: Februar 12, 2008, 11:11:50 von warlord »
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Antwort #26: Februar 12, 2008, 11:14:45
Hier mal ein offizielles Schreiben.

Es ist "relativ" einfach. Wenn der Prüfer den Anschein hat, dass es sich um eine elektronisch übertragene Rechnung handelt (auch fehlende Brieffaltung gehört dazu), dann ist der Steuerpflichtige halt in der Pflicht zu beweisen, dass sie digital signiert war oder dass sie nicht elektronisch übertragen wurde.
Steuerpflichtige sind per se zunächst einmal verdächtig. :)

Nö, ich meine wie der Steuerprüfer feststellen will, ob eine Rechnung beim Verkäufer ausgedruckt und per Post an den Käufer gesandt wurde oder als PDF an den Käufer gesandt und dort ausgedruckt wurde.

Ist mir auch klar, dass das oft nicht oder nur schwer feststellbar ist. Und über die Sinnhaftigkeit brauchen wir auch nicht reden. Der Prüfer schaut halt die Rechnung an und vermutet. Da gibt es dann verschiedene Hinweise, die natürlich streng genommen nicht hinreichend sind. Es wird geschaut, ob das Papier in Briefform gefaltet war, ob ein Papiervordruck genommen wurde oder z.B. das Logo erst nachträglich gedruckt wurde, ob es eine handschriftliche Eintragung (Unterschrift) gibt etc.
Alles sehr, sehr schwammig.
Im Endeffekt ist der Steuerpflichtige halt in Beweisnot.

Edit:
Zitat
Oder muss eine Rechnung, damit sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, in jedem Fall entweder handschriftlich oder dann eben digital signiert sein?

Nein, siehe Schreiben.
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Antwort #27: Februar 12, 2008, 11:31:10
Whow. Danke.
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daveinitiv

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Antwort #28: Februar 12, 2008, 11:56:15
Nö, ich meine wie der Steuerprüfer feststellen will, ob eine Rechnung beim Verkäufer ausgedruckt und per Post an den Käufer gesandt wurde oder als PDF an den Käufer gesandt und dort ausgedruckt wurde.

Sorry, da hab ich auf dem Schlauch gestanden.

Florian

  • Verderbliche Ware!
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Antwort #29: Februar 12, 2008, 12:23:26
Zitat
Oder muss eine Rechnung, damit sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, in jedem Fall entweder handschriftlich oder dann eben digital signiert sein?

Nein, siehe Schreiben.

 Da steht doch deutlich drin, mehrfach: Bei digitaler Rechnung ist eine qualifizierte Signatur erforderlich.
Übersehe ich da den entscheidenden Absatz?
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Beitrag frei Haus geliefert. Frisch von der Apfelinsel.