Bei uns spielt es keine Rolle, ob das Einkommen eines Selbstständigen oder eines Angestellten versteuert wird.
Die Höhe ist die gleiche.
Der Unterschied besteht nur in der Art des Zahlweise.
Die Einkommenssteuer eines Angestellten wird vom Arbeitgeber einbehalten und der überweist es dem Finanzamt.
Der Selbstständige zahlt seine Steuer quartalsweise voraus.
Und beim Angestellten wird jeden Monat so getan, als entspräche sein aktuelles Einkommen 1/12 seines Jahreseinkommen und er zahlt deswegen 1/12 der Jahressteuerlast.
Beispiel:
Müssen für 1.000,-€ Monatseinkommen = 12.000,-€ Jahreseinkommen, 10% Steuer gezahlt werden, bekommt der Arbeitnehmer diese 10% (=100,-€/Monat) abgezogen.
Bekommt der Arbeitnehmer nun in einem Monat 2.000,-€ Gehalt (also z.B. 1.000,- Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld zusätzlich), wird in diesem Monat ein Jahreseinkommen von 24.000,-€ zu Grunde gelegt und wegen der Steuerprogression zahlt der Arbeitnehmer nun z.B. 25% Steuern (= jährlich 6.000,-€) und bekommt in diesem Monat 500,-€ (1/12 von 6.000,-€) abgezogen.
Bei der nächsten Einkommenssteuererklärung wird die Jahresteuer dann aber korrigiert, weil der Arbeitnehmer letztlich nur für 13.000,-€ (11 x 1.000,.€ und 1 x 2.000,-€) Steuer zahlen musste.
Liegt der Steuersatz nun bei 10% für 10.000,-€ Jahreseinkommen und bei 25% für 24.000,-€ Jahreseinkommen, liegt er für 13.000,-€ Jahreseinkommen vielleicht bei 12%.
Diese 12% von 13.000,-€ entsprächen dann 1.560,-€.
Gezahlt hat er aber 1.600,-€ (11 x 100,-€ und 1 x 500,-€), er wird also 40,-€ erstattet bekommen.