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Bankenkrise

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Florian:
Die Schuldner der Bank müssen mit Post vom Insolvenzverwalter der Bank rechnen. Erlassen wird da nichts.

Aber die richtige Analogie wäre eine Verbraucherinsolvenz, und ja, dann müss(t)en Deine/meine Gläubiger je nachdem auf große Werte verzichten. Kommt man mit den Gläubigern zu keiner Einigung, muss/kann/sollte man ein Verfahren eröffnen.
Sechs Jahre muss man den Schuldendienst bedienen, es bleibt einem aber auf jeden Fall ein gestaffelter Freibetrag (Pfändungsgrenze). Danach ist man schuldenfrei, egal wie viel da eigentlich noch zu Buche stünde. Pläne der Bundesregierung für eine Verkürzung auf drei Jahre wurden von der Justizministerin schon vorgestellt.

Das gibt es so seit 1999 und nach geringen Zahlen in den ersten Jahren kommt es zu solchen Insolvenzverfahren über hunderttausendmal im Jahr. Kommt die Verkürzung, wird das sicherlich noch steigen.

Da ist auch besonders prickelnd, wenn man gebürgt hat. Gerade Lebenspartner machen das ja mal gerne, am Ende ist man auseinander und zahlt für den/die insolvente(n) Ex, wenn nach sechs Jahren der Schuldendienst beenden wird. Da ist ja dann meistens noch ordentlich Restschuld vorhanden.

MacFlieger:
Äh, in eine Privatinsolvenz wollte ich nicht gehen. :)

Ich meine, wenn die Bank pleite ist, wer übernimmt dann laufende Darlehen? Ich meine, wer bekommt dann die normalen Raten/Tilgungen von mir? Und warum?

warlord:
Ich schätze mal, der Insolvenzverwalter wird mehr wollen als nur weiterhin Deine Raten und Tilgungen. Der wird das gesamte noch ausstehende Darlehen zurück wollen. Wie weit da Insolvenzverwalter behilflich sind (sein können) beim Finden eines neuen Kreditgebers weiss ich aber auch nicht.

MacFlieger:
Wie der will mehr als meine Raten und Tilgung haben? Muss der sich  nichtan den Vertrag halten, den ich mit der Bank geschlossen habe?  :o

Florian:
Ich habe doch geschrieben, dass Du dann Post bekommst. Ich wusste nur nicht, worauf genau Du hinauswillst und habe den Rest drangehängt.

Warum sollten die Schulden verschwinden? Sie sind umgekehrt Vermögen für die Bank und verwertbar. Der Insolvenzverwalter muss sogar darauf zugreifen. Er kann den den Kredit auch  verkaufen, was wohl das wahrscheinlichste Szenario ist.

An den Vertrag muss er/der neue Gläubiger sich schon halten - es sei denn der Schuldner hat ihn gebrochen. Und jetzt wird's dann doch bisschen komplizierter. Hat man nämlich die Tilgung eingestellt, weil man nicht wusste, wohin überweisen -> Vertrag null und nichtig.

Wechselt der Kreditgeber, oder bestehen Unklarheiten, würde ich juristischen Rat einholen. Anscheinend kann man wenn alles unklar ist - oder gar die Schuldner streiten, wer nun das Geld bekommt - auch beim Amtsgericht die Raten hinterlegen, bis die Sache geklärt ist.

Keinesfalls einfach aufhören mit der Tilgung und das Beste hoffen! Vergessen wird man bestimmt nicht!

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