Forum

Locusta

  • Denken macht frei
Re: iTunes-MusicStore - ohne DRM?
Antwort #30: Juni 01, 2007, 20:16:32
Eigentlich schon, was vielen nicht klar ist selbst Weitergabe ist erlaubt. Nur einige Dinge sind generell zu beachten:

1. Der Hersteller hat keine Maßmahmen wie Kopierschutz getroffen um eine Vervielfältigung zu unterbinden. DRM ist als technische Maßnahme im Sinne des Urheberrechtsgesetzes zu verstehen, und eine Entfernung (und/oder Veränderung) ist illegal.
2. Die physische Weitergabe erfolgt ohne Entgelt.
3. Die Weitergabe stößt an ihre Grenzen wo eine öffentliche Zugänglichmachung der Inhalte erfolgt, sprich Internettauschbörsen.

(Jetzt muss ich kurz Locustas Satz klauen:Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. ;)

Zu 1.: Es müssen "wirksame technische Maßnahmen" sein. Was "wirksam" bedeutet ist eben nicht sicher.

Zitat
Zu berücksichtigen ist auch, dass der Gesetzgeber in den §§ 95a ff. UrhG die technischen Schutzmaßnahmen geregelt hat. Danach ist es unzulässig, einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen. Zwar sieht § 95b UrhG Ausnahmen zu Gunsten verschiedener Schrankenregelungen vor, wovon aber § 53 UrhG nur insoweit erfasst wird, als reprografische Vervielfältigungen hergestellt werden. Damit dürfen wirksam kopiergeschütze Medien nicht kopiert werden. Diese Bestimmungen werden häufig kritisiert.

Für Computerprogramme gelten diese Bestimmungen gem. §69a Abs. 5 UrhG nicht.
Quelle: Wikipedia: Privatkopie - Technische Schutzmaßnahmen

Ob dies richtig ist, was dort steht bin ich mir nicht sicher (man beachte den Hinweis zu Rechtsthemen auf der Wiki). Die große Frage ist aber, was ein "wirksamer" Kopierschutz ist.

Ich werde morgen (vorausgesetzt sie ist dann offen) in die Bibliothek der Juristen gehen und den Kommentar zu dem Wort "wirksam" heraussuchen (sowie die Definition von "Fahrzeug" - aber das ist eine andere Sache ;)). Dann wissen wir vermutlich mehr oder hat jemand anderes schneller Zugriff auf diese Kommentare?
_______
[X] nail here for a new monitor

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.
Re: iTunes-MusicStore - ohne DRM?
Antwort #31: Juni 01, 2007, 20:26:42
Hier mal (ohne Berücksichtigung technischer Aspekte) der allgemeine § 53 UrhG zur Vervielfältigung zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch.

daveinitiv

Re: iTunes-MusicStore - ohne DRM?
Antwort #32: Juni 01, 2007, 21:00:52
Zu 1.: Es müssen "wirksame technische Maßnahmen" sein. Was "wirksam" bedeutet ist eben nicht sicher.

Es ist ziemlich simpel. Ein einfacher Vergleich.
Die Verriegelung an KFZ ist ein wirksamer Schutz gegen unerlaubte Mitnahme, Diebstahl etc.
Es gibt aber eine Menge Menschen, die die Fähigkeiten, technischen Mittel usw. haben diesen Schutz zu umgehen. Nur weil es also relativ leicht umgangen werden kann (ich schätze mal mit ein bisschen Internetrecherche wird man genügend Tipps oder auch käufliche Hilfsmittel finden), bedeutet es nicht, dass der Schutz unwirksam ist.

Wirksam bedeutet, dass der Schutz eine gewisse Hindernishöhe darstellt. Es spielt keine Rolle, ob mit entsprechendem Werkzeug etc. diese Höhe sinkt, die Wirksamkeit bleibt weiter gegeben.

Auch wenn natürlich Viele das lieber anders sehen würden.

Locusta

  • Denken macht frei
Re: iTunes-MusicStore - ohne DRM?
Antwort #33: Juni 01, 2007, 21:14:51
Es ist ziemlich simpel. Ein einfacher Vergleich.
Die Verriegelung an KFZ ist ein wirksamer Schutz gegen unerlaubte Mitnahme, Diebstahl etc.
Es gibt aber eine Menge Menschen, die die Fähigkeiten, technischen Mittel usw. haben diesen Schutz zu umgehen. Nur weil es also relativ leicht umgangen werden kann (ich schätze mal mit ein bisschen Internetrecherche wird man genügend Tipps oder auch käufliche Hilfsmittel finden), bedeutet es nicht, dass der Schutz unwirksam ist.

Wirksam bedeutet, dass der Schutz eine gewisse Hindernishöhe darstellt. Es spielt keine Rolle, ob mit entsprechendem Werkzeug etc. diese Höhe sinkt, die Wirksamkeit bleibt weiter gegeben.
Ich, als Laie, sehe das anders. Zu deinem Beispiel mit dem Auto:

Mal angenommen due Verriegelung besteht darin, dass man die Klinke (nennt man das beim Auto so) in das Auto hineindrückt, so wie bei Skoda/VW/... die Türen von innen verriegelt werden. Um die Tür zu entriegeln muss man die Kline nach außen ziehen. Dies stellt auch eine technische Maßnahme gegen den Diebstal dar. Diese ist aber leider nicht wirksam, da jeder in der Lage ist das Auto zu öffnen.

Genau so ist das meiner Meinung nach auch mit dem Kopierschutz. Solange jeder in der Lage ist den Kopierschutz ohne Probleme zu umgehen ist er in meinen Augen nicht wirksam. Mit "jeder" meine ich wirklich jeden, egal ob 4 Jahre altes Kind oder 85 jähriger Opa.
_______
[X] nail here for a new monitor

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.

daveinitiv

Re: iTunes-MusicStore - ohne DRM?
Antwort #34: Juni 01, 2007, 21:22:23
Ich, als Laie, sehe das anders. Zu deinem Beispiel mit dem Auto:

Mal angenommen due Verriegelung besteht darin, dass man die Klinke (nennt man das beim Auto so) in das Auto hineindrückt, so wie bei Skoda/VW/... die Türen von innen verriegelt werden. Um die Tür zu entriegeln muss man die Kline nach außen ziehen. Dies stellt auch eine technische Maßnahme gegen den Diebstal dar. Diese ist aber leider nicht wirksam, da jeder in der Lage ist das Auto zu öffnen.

Versteh ich jetzt nicht. So weit ich weiß, muss man die Autos von außen abschließen, ob jetzt mit Schlüssel oder Funkfernbedienung. Damit ist das Auto verriegelt und man kommt ohne Schlüssel von außen nicht in das Auto (natürlich müssen die Fenster oben sein).

Genau so ist das meiner Meinung nach auch mit dem Kopierschutz. Solange jeder in der Lage ist den Kopierschutz ohne Probleme zu umgehen ist er in meinen Augen nicht wirksam. Mit "jeder" meine ich wirklich jeden, egal ob 4 Jahre altes Kind oder 85 jähriger Opa.

Es geht um eine Wirksamkeit, die ohne Hilfsmittel nicht umgangen werden kann.

Aber du wirst ja bei deiner Recherche Morgen in der Juristen-Bibliothek Sachen herausfinden. Die kannst du dann ja hier posten, wenn möglich mit Quellenangaben. Interessant ist es allemal.

Locusta

  • Denken macht frei
Re: iTunes-MusicStore - ohne DRM?
Antwort #35: Juni 01, 2007, 21:44:13
1 BvR 2182/04 hilft uns zwar nicht, ist aber trotzdem eine interessante Entscheidung unseres lieben Bundesverfassungsgerichts.

[Nachtrag]
3 Kommentare sind wichtig:
Zitat
Darlegungen hierzu wären aber angesichts des Umstandes, dass – soweit ersichtlich - in Deutschland derartige Verfahren bei Privatkopien bislang nicht angestrengt wurden, erforderlich gewesen.
und
Zitat
Zudem ist das Sich-Verschaffen eines geeigneten Werkzeugs beispielsweise aus dem Internet per Download auch nach seinem Vortrag tatsächlich möglich und – wenn es zu privaten Zwecken erfolgt - ebenso wie das Umgehen des Kopierschutzes selbst weder mit Strafe noch mit Bußgeld bedroht.
und
Zitat
Der Beschwerdeführer setzt sich schon nicht mit der streitigen einfachrechtlichen Frage auseinander, wann eine wirksame technische Maßnahme im Sinn des § 95 a UrhG vorliegt – also ob es daran etwa fehlt, wenn sich die Maßnahme ohne weiteres (zum Beispiel durch standardmäßig mit Betriebssystemen ausgelieferte Kopierwerkzeuge) umgehen lässt.
Datum der Entscheidung ist der 25.7.2005.

Ich sehe es so:
Es gab mis zu dem Datum noch kein Urteil über die Privatkopie. Sie sind sich im Klaren, dass es unklar ist, was eine "wirksame technische Maßnahme" ist, gehen aber nicht drauf ein, weil es nicht Teil der Beschwerde war. Zusätzlich ist es nicht unter Nicht-Zivilrecht legal zum privaten Gebrauch Software zu kaufen und damit den Kopierschutz zu umgehen. Der einzige, der dich verklagen darf ist der Urheber, der Staatsanwalt erhebt aber keine Klage gegen dich.
Mit anderen Worten: Kopierschutz umgehen ist kein Problem, solange du nicht vom Urheber verklagt wirst. Wie Wahrscheinlich es ist vom Urheber verklagt zu werden, wenn man den Kopierschutz umgeht kann sich jeder selbst überlegen.

Natürlich ist das keine Anstifung zu illigalem Handeln uns stellt lediglich meine Laienhafte Meinung dar. Die "richtige" Antwort kann nur eine entsprechend ausgebildete Person geben.
« Letzte Änderung: Juni 01, 2007, 22:00:13 von Locusta »
_______
[X] nail here for a new monitor

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.

daveinitiv

Re: iTunes-MusicStore - ohne DRM?
Antwort #36: Juni 03, 2007, 12:46:53
Ich werde morgen (vorausgesetzt sie ist dann offen) in die Bibliothek der Juristen gehen und den Kommentar zu dem Wort "wirksam" heraussuchen (sowie die Definition von "Fahrzeug" - aber das ist eine andere Sache ;)).

<interessiert>
Und, war sie geöffnet? Konntest du neue Erkenntnisse gewinnen, die für uns alle hilfreich sind?

Locusta

  • Denken macht frei
Re: iTunes-MusicStore - ohne DRM?
Antwort #37: Juni 03, 2007, 18:24:21
Und, war sie geöffnet? Konntest du neue Erkenntnisse gewinnen, die für uns alle hilfreich sind?
War leider nicht geöffnet. Am Wochenende hat sie generell geschlossen :(. Wenn ich kommende Woche Zeit habe, werde ich hingehen und nachsehen ob es einen KOmmentar oder etwas anderes, hilfreiches dazu gibt.
_______
[X] nail here for a new monitor

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.

daveinitiv

Re: iTunes-MusicStore - ohne DRM?
Antwort #38: Juni 03, 2007, 18:28:19
Und, war sie geöffnet? Konntest du neue Erkenntnisse gewinnen, die für uns alle hilfreich sind?
War leider nicht geöffnet. Am Wochenende hat sie generell geschlossen :(. Wenn ich kommende Woche Zeit habe, werde ich hingehen und nachsehen ob es einen KOmmentar oder etwas anderes, hilfreiches dazu gibt.

An was für einer Uni bist du denn? Samstags haben Bibliotheken doch immer geöffnet, zwar verkürzt, aber immerhin. Krass. Hoffentlich musst du noch keine erhöhten Studiengebühren berappen. Für den Minderservice.

mbs

Re: iTunes-MusicStore - ohne DRM?
Antwort #39: Juni 03, 2007, 19:20:00
Die FAQ-Liste des Bundesministeriums der Justiz sagt dazu Folgendes:

"Was sind 'wirksame technische Maßnahmen'?

  • Technische Maßnahmen sind nach § 95 a Abs. 2 UrhG Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken.
  • Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit sie die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes etwa durch ein DRM-System kontrollieren."

und:

"Wenn z.B. ein CD- oder DVD-Brenner den Kopierschutz gar nicht erkennt und deshalb eine Kopie brennt, dann ist der Kopierschutz insoweit nicht wirksam und wird deswegen auch nicht umgangen. Dasselbe gilt, wenn ein Kopierschutz nur auf bestimmten Betriebssystemen (z.B. Windows-PC) funktioniert, auf anderen (z.B. Macintosh, Linux) aber nicht."

Florian

  • Verderbliche Ware!
Re: iTunes-MusicStore - ohne DRM?
Antwort #40: Oktober 17, 2007, 00:46:28
Der massive Marktauftritt von amazon.com scheint Wirkung zu haben:
Apple senkt die Plus-Preise auf 99 US-Cents. In Europa noch nichts davon zu sehen, anscheinend, alle Tests meinerseits zeigen den Preis von 1,29 Euro, also 1,83 Dollar, am Rande vermerkt. In der US-Filiale wohl auch nur hier und da, ein Beispiel aus den Kommentaren bei Ars.

Es ergibt sich natürlich die Frage, ob dann die DRM-Songs weiterhin 99 Cents kosten sollen, also direkt konkurrieren, oder auch günstiger werden. Könnte natürlich sein, daß man so auch Druck auf Universal aufbauen will, denn wenn nur die keine Plus-Songs anbieten, könnten sie in Zugzwang kommen doch noch umzusatteln. Denn ohne Aufpreis greift ja wohl jeder Kunde zum Plus. Dann wird man es schon vermissen ist da keins.
« Letzte Änderung: Oktober 17, 2007, 00:50:28 von Florian »
_______
Beitrag frei Haus geliefert. Frisch von der Apfelinsel.
Re: iTunes-MusicStore - ohne DRM?
Antwort #41: Oktober 17, 2007, 13:23:47
In Europa noch nichts davon zu sehen, anscheinend, alle Tests meinerseits zeigen den Preis von 1,29 Euro, also 1,83 Dollar, am Rande vermerkt.

Die Preise  für iTunes Plus Titel sind heute auch für Europa auf -,99 € geändert worden. Kommentar von Mr. Jobs (natürlich ohne denn gestiegenen Marktdruck direkt zuzugeben): "It's been very popular with our customers, and we're making it even more affordable."
Re: iTunes-MusicStore - ohne DRM?
Antwort #42: Dezember 03, 2007, 14:45:43
Die amerikanische Deutsche Grammophon öffnet als erstes großes Klassiklabel für 42 Länder ihre Downloadpforte:
http://www2.ham.deutschegrammophon.com/cat/

MP 3, 320 k, DRM, 1,29/11,99 US$

= leider 1,29/11,99 € wie ich gerade sehe.
« Letzte Änderung: Dezember 03, 2007, 15:02:41 von radneuerfinder »

butcheroni

  • Held der Freizeit No.1
Re: iTunes-MusicStore - ohne DRM?
Antwort #43: Februar 24, 2009, 14:16:28
Ich hoffe, ich habe nichts überlesen in diesem Thread. Aber ich habe jetzt erst gesehen, dass es die Möglichkeit gibt, die gekauften iTunes Songs auch einzeln auf "plus" zu upgraden, ebenso die Musikvideos. Man muss also nicht mehr alle auf einmal nehmen. Das finde ich eigentlich echt gut und fair.
_______
iMac7,1  24''
2,4 GHz intel Core 2 duo
4GB, Mac OS X 10.6.8
iPhone 4G 32GB
iOS 5
iPad 1 32GB
iOS 5
Re: iTunes-MusicStore - ohne DRM?
Antwort #44: Februar 25, 2009, 14:50:49
Das wurde kürzlich erst eingeführt. Eine gute Option, obwohl ich davon noch nix auf DRM-Frei umgestellt habe.
Da ich mir die meisten gekauften Sachen eh auf CD brenne, brauche ich das nicht. Einzig die höhere Qualität wäre nicht schlecht..
_______
«Das Internet? Gibt's diesen Blödsinn immer noch?»  (Homer Simpson)