Interessanter Ansatz. Ich denke aber, dass dieser Gedankengang mehr als haltlos ist. <Überspitzung> Nur weil jeder bei der Lohnsteuererklärung frisiert, ist es dann innerhalb einer Norm, weil es sich als gute Sitte eingebürgert hat?
Es ist nach deutschem Recht verboten einen Kopierschutzmechanismus auszuhebeln. Punkt.
Bei
Heise gab es einen interessanten Artikel über ein Finnisches Urteil im Bezug auf die Umgehung von dem Kopierschutz von DVDs. Deswegen sehe ich persönlich es so, dass das umgehen „wirksame technische Maßnahmen“ (§ 95a Abs. 1 UrhG) nicht erlaubt ist. Eine Maßnahme ist meiner Minung nach nicht mehr wirksam, wenn sie von "jedermann ohne tiefergehendes technische Verständniss oder Arbeit" umgangen werden kann. Ich sehe es ähnlich wie der finnische Jurist, dass man das Urteil im Grunde auf ganz Europa anwenden kann.
Mit anderen Worten: Würde im dem Gesetz, welches für die Lohnsteuererklärung verantwortlich ist, dass man die Steuern nach "bestem Wissen und Gewissen" oder "weitestgehend Wahrheitsgetreu" angeben muss (ja, ich weiß, kein richtiges Bänkerdeutsch aber ich hoffe es kommt rüber was ich meine), dann darf man diese auch friesieren.
Wenn man in diese Lizenzbedingungen einwilligt, warum sollten sie per se unwirksam sein? Natürlich kann man das gerichtlich prüfen lassen, aber davon auszugehen, dass bestimmte Vereinbarungen im Vorfeld keine Gültigkeit besitzen -- ist vielleicht ein bisschen … komisch gedacht?
Ich finde nicht, dass das komisch gedacht ist. Obwohl nicht erlaubt, bin ich mir sicher, dass sich einige oder sogar fast alle, die Lizenzbedingungen oder AGBs schreiben, dass dort rechtlich unwirksame Klauseln drinstehen. Populäres Beispiel ist MS, wo ein Eu-Gericht (und auch Deutsche) die Ungültigkeit bestimmter Teile ihrer Lizenzbedingung für XP und Vista erklärt hat. MS streicht diese Bedingungen trotzdem nicht raus, auch nicht in zukünftigen Bedingungen. Warum? Weil sie eine Lizenz weltweit einsetzen aber leider ist das Recht international gesehen sehr unterschiedlich. Deswegen stehen eben die besagten zwei Sätze in allen Bedingungen drin (zumindest der mit der Unwirksamkeit nur auf die Klausel und nicht auf alles). Ich bin mir sicher, dass es in den Lizenzbedingungen von iTunes und auch vom iTS Teile vorhanden sein, die rechtlich unwirksam auf Deutschland sind. In der Schweiz oder in Österreich kann es durchaus anders aussehen.
Es ist doch das gleiche, dass jede juristische Person eine Rechnung für irgendwas schreiben darf. Wenn jemand trotzdem zahlt, obwohl keine Leistung erbraucht wurde ist die Person selbst schuld. Man kann natürlich Einspruch gegen eine solche unberechtigter Weise geschriebene Rechung einlegen und muss dann auch nicht zahlen, wenn die Leistung tatsächlich nicht erbracht wurde aber wenn man Zahlt ist es quasi nicht mehr möglich an sein Geld wieder zurück zu kommen.
[Nachtrag]
Habe allerdings neulich irgendwo gelesen, dass es ein weit verbreiteter Irrtum sei, dass das Verbot, Kopierschutzmechanismen zu umgehen, dem Recht auf Privatkopie vorgehe.
Ich meine, dass es noch kein Urteil dazu gibt, was nun einen höheren Wert hat, also Kopierschutz oder Recht auf Privatkopien. Wenn mich nicht alles täuscht, dann wird auch gezielt versucht so ein Urteil eben nicht zu erzeugen, weil dann die rechtliche Situation eindeutig wäre.
Kann mich aber auch irren, ich bin kein Jurist, ich verfolge alles nur quasi aus der 2. Reihe und höre mal zu, wenns interessant wird.