Ich sehe es so: Du hast die Musik als ehrlicher Käufer erworben. Wenn du nun keine Möglichkeit hast, sie dier auf den iPod zu speichern, wirst du sie aus dieser Quelle speichern dürfen. Die Rechte hast du ja. Da du aber weiterverteilst, bist du zwar im Sinne der Anklage schuldig, aber ich bin mir sicher, deine 128Kb Upload werden niemandem auffallen. Weiter bist du ja kein professioneller Sharer, sodass man schon ein Auge auf dich geworfen hätte. Selbst wenn jemand bei dir anklopft und meint, du würdest das Gesetz brechen, glaube ich nicht, dass dieser Fall jemals vor ein Gericht kommen würde. Es ist noch weniger als eine Bagatelle.
Ich bin so mit all meinen Iron Maiden Platten vorgegangen. Und ich habe kein schlechtes Gewissen, denn ich besitze die Musik ja schon und habe nicht meinen Besitzstand dadurch erweitert.