Also laut Comspot heisst die Klausel "Leuchtmitteln und Röhren und damit fest verbundenen Baugruppen" eindeutig auf deutsch "Display".
Das kann man so allgemein nicht sagen, denn das hängt vom jeweiligen Ersatzteil ab. Bei den meisten Displays ist die Beleuchtung (CCFL-Röhre) vom TFT-Panel getrennt.
Mit der gleichen Argumentation könnte man sonst die komplette Garantie ausschließen, denn irgendwie ist ja auch der komplette Rechner mit der Beleuchtung verbunden...
Edit: Um das nochmal aufzugreifen:
Noch wurde nach Ablauf der ersten 12 Monate nach Kauf der Nachweis erbracht, dass der vermeintlcihe Mangel schon bei Erwerb des Produktes vorlag.
Bei nochmaligem Durchlesen wundert mich, dass ein Händler so etwas sagt. Der müsste nämlich die Rechtslage kennen. Deshalb die Rückfrage: Hast Du vielleicht angegeben, dass Ihr den Computer gewerblich/freiberuflich nutzt und er deshalb so dringend benötigt wird?
Falls ja, wärst Du nämlich gar kein "Verbraucher" im Sinne des Gesetzes und diese ganzen Regelungen könnten vom Händler stark eingeschränkt worden sein. Je nach Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann es dann sein, dass Deine Gewährleistungsansprüche tatsächlich nach 12 Monaten verfallen sind.