Eben, ich denke auch, dass man ganz scharf zwischen einem möglichen Kartell und einer marktbeherrschenden Stellung differenzieren muss. Und die Frage, die sich stellt, was ist eine marktbeherrschende Stellung oder Position oder was zeichnet sie aus?
Meiner Meinung nach ist der Charakter eine marktbeherrschenden Postion, dass es keine nennenswerten Konkurrenten gibt. Also, es gibt für den Kunden keine wirkliche Alternative, die Wahlmöglichkeiten sind eher theoretischer Natur. So etwas sehe ich mitunter, jedenfalls früher, bei den Stromkonzernen und die Beschränkung auf den Anbieter in der Stadt in der man lebte. Oder bei der Post, wobei sich der Markt ja öffnen musste, oder bei der DB, aber der Telekommunikationssektor ist doch schon lange offen und durchlässiger.
Und wenn ein Unternehmen nun mal verhältnismäßig viele Kunden hat, dann kann man ihnen das doch nicht zum Vorwurf machen. Der Kunde hat ja immer noch die Wahlmöglichkeit, er ist ja nun nicht an das Unternehmen gebunden, wenn es noch andere Optionen gibt.
Genau das ist auch der Aufhängungspunkt, den ich bei der Kritik gegenüber Apple's iTMS und dem iPod sehe. Kein Kunde ist doch gezwungen im iTMS zu kaufen, es gibt doch auch andere Anbieter. Nur, weil Apple's Lösung für den normalen Kunden praktischer ist und einfacher anzuwenden, als bei anderen Musiklademöglichkeiten, das ist doch kein Fehler von Apple.
Da wird in meinen Augen auch dem Kunden seine Mündigkeit und Selbstständigkeit in Form der Eigenverantwortung genommen. Jeder sollte sich mit dem Produkt, das er beabsichtigt zu kaufen, auseinandersetzen. Und es ist eine schnell erfassbare Information, dass es mit einem Umweg verbunden ist, die Musik aus dem iTMS auf einen MP3-Player zu übertragen, der nicht ein iPod ist.
Eine gewisse Analogie gibt es da für mich in der VHS vs. Betamax Geschichte. Obwohl hier ja auch von den staatlichen Organen forciert wurde.
In der Terminierungsbepreisung der Swisscom Mobil, also das Durchleiten von Gesprächen anderer Mobilfunkanbieter und/oder Netze, ist es ja nicht so, dass die Swisscom ihre Stellung ausnutzt, oder es ausnutzen kann, weil sie diese Stellung hat, sondern es sind einfach betriebswirtschaftliche Überlegungen, die jeder andere Anbieter auch stellen könnte. Da gibt es dann für den anderen Anbieter zwei Überlegungen. Entweder es zu unterlassen Anrufe in das bestreffende Netz weiterzuleiten oder aber die Bedingungen zu akzeptieren. Nur, weil Swisscom die Größe hat, sie dafür zu bestrafen, finde ich juristisch und strafrechtlich mehr als fragwürdig (wobei ich die genaue Gesetzeslage der Schweiz nicht kenne).
Denn die Praktik als solche steht den kleineren ja nun auch offen und ist prinzipiell, so wie ich es verstanden habe, nicht verboten.