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Re: Ich sehe was Du nicht siehst / Behörden-Trojaner
Antwort #585: Dezember 08, 2011, 12:42:54
"sollen" ....    :-X


http://www.duden.de/rechtschreibung/sollen

1c trifft es wohl am besten.
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«Das Internet? Gibt's diesen Blödsinn immer noch?»  (Homer Simpson)
Re: Ich sehe was Du nicht siehst / Behörden-Trojaner
Antwort #586: Januar 11, 2012, 00:24:04
Der deutsche Verfassungsrichter Johannes Masing - einer seiner Schwerpunkte Datenschutz, Meinungs- und Pressefreiheit - warnt vor geplanter EU-Datenschutzverordnung:
http://www.taz.de/Datenschutzverordnung-auf-EU-Ebene/!85285/
da EU Verordnungen nationale Gesetze (auch GrundGesetze) brechen.
Re: Ich sehe was Du nicht siehst / Behörden-Trojaner
Antwort #587: Januar 14, 2012, 16:07:16
Zum Stand der Dinge bei den deutschen Behörden Trojanern:
http://www.heise.de/tp/artikel/36/36232/1.html
Re: Ich sehe was Du nicht siehst / Behörden-Trojaner
Antwort #588: Januar 21, 2012, 20:32:34
"Man hat alle Telefone, die in der Nähe sind, wenn ein Auto brennt. Dann gleicht man alle Nummern ab, die bei der zweiten Brandstiftung in der Nähe sind. Sind zwei Nummern identisch, ist das verdächtig."
http://netzpolitik.org/2012/massenhafte-funkzellenabfrage-jetzt-auch-in-berlin-was-vorratsdatenspeicherung-wirklich-bedeutet/
http://netzpolitik.org/2012/nachlese-zur-funkzellenabfrage-noch-viele-fragen-offen/

Florian

  • Verderbliche Ware!
Re: Ich sehe was Du nicht siehst / Behörden-Trojaner
Antwort #590: Januar 24, 2012, 19:29:25
4,2 Mio. Datensätze gesammelt, aber kein einziges Ermittlungsverfahren sprang dabei raus. Folgerung der Verantwortlichen: Wir müssen noch mehr sammeln.
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Beitrag frei Haus geliefert. Frisch von der Apfelinsel.
Re: Ich sehe was Du nicht siehst / Behörden-Trojaner
Antwort #591: Januar 26, 2012, 13:47:03
Nichts neues, aber es kann ja nicht schaden, sich mal wieder in Erinnerung zu rufen, dass es sie gibt, die Buch-Zensur in Deutschland: http://bazonline.ch/kultur/buecher/Die-boesen-Buecher/story/29632559
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Complete liberty of contradicting and disproving our opinion, is the very condition which justifies us in assuming its truth for purposes of action; and on no other terms can a being with human faculties have any rational assurance of being right. (John Stuart Mill - On Liberty)
Re: Ich sehe was Du nicht siehst / Behörden-Trojaner
Antwort #592: Januar 26, 2012, 20:46:40
Danke für den Link. Ist mir völlig neu. Ich dachte der Satz aus dem deutschen Grundgesetzes "Eine Zensur findet nicht statt" gelte in D wie CH. Laut dem Artikel gibt es aber nur in der Schweiz keine BuchZensurBehörde. In Deutschland heißt sie Bundesprüfstelle und hat 700 Titel auf einen nicht öffentlich zugänglichen Index gesetzt, der den Verkauf verbietet.

Florian

  • Verderbliche Ware!
Re: Ich sehe was Du nicht siehst / Behörden-Trojaner
Antwort #593: Januar 27, 2012, 01:03:20
Das ist Dir wohl kaum wirklich neu. Diese Behörde heißt (mittlerweile) vollständig „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“.

Der Artikel weist zwar auf ein reales Problem hin, ist aber, anscheinend absichtlich, irreführend. Wundert mich natürlich überhaupt nicht.

Indizierung =! Verbot.
Beschlagnahmung nur durch Gerichtsbeschluss.

Ein Teil des Indexes ist nicht-öffentlich. Das bezieht sich m.W. auf Online-Inhalte.

Mein Kampf wird noch bis 2015 über das Urheberrecht „verteidigt“. Das ist wieder eine ganz andere Baustelle, aber klar, es läuft auf Zensur hinaus.

Keineswegs sehe ich das unkritisch. Manche der Indizierungen sind natürlich nicht nachvollziehbar, insbesondere die an sich unbeschränkte Laufzeit lässt manche Fälle regelrecht albern erscheinen.
Klar ist die Meinungsfreiheit in Deutschland begrenzter als etwa in der Schweiz.

„Zensur findet nicht statt“ bezog sich immer nur auf Vorzensur, keineswegs ist es so absolut gemeint, wie man meinen könnte. Von Anfang an nicht.
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Beitrag frei Haus geliefert. Frisch von der Apfelinsel.
Re: Ich sehe was Du nicht siehst / Behörden-Trojaner
Antwort #594: Januar 29, 2012, 08:48:25
Beim Grundgesetz gehe ich davon aus, es gilt das geschriebene Wort. Sonst hätten sie schreiben können "Eine Vorzensur findet nicht statt".

Daß Medien mit einer Alterbeschränkung versehen werden und für bestimmte Inhalte ein Werbeverbot ausgesprochen wird war mir bekannt. Nicht aber daß der Verkauf bestimmter Inhalte von einer staatlichen Institution untersagt wird. Ob das Verbot vor oder nach der Herstellung ausgesprochen wird, ist zwar ein Unterschied, hat aber, wenn es effektiv gemacht wird, den gleichen Effekt: die Inhalte sind nicht verfügbar. Ob Vor- oder Nachzensur ist also nur eine Detailfrage.

Indizierung =! Verbot.

Indizierung = Verkaufsverbot. Richtig?

Zitat
Ein Teil des Indexes ist nicht-öffentlich. Das bezieht sich m.W. auf Online-Inhalte.

In dem BAZ Artikel steht, die Liste der indizierten Bücher sei ebenfalls nicht öffentlich.

Zitat
Klar ist die Meinungsfreiheit in Deutschland begrenzter als etwa in der Schweiz.

Mir ist das nicht klar.

mbs

Re: Ich sehe was Du nicht siehst / Behörden-Trojaner
Antwort #595: Januar 29, 2012, 10:14:25
Zitat
Indizierung = Verkaufsverbot. Richtig?

Nein. Indizierung nach deutschem Recht heißt Werbeverbot und Verkaufsverbot für Personen unter 18 Jahren. Früher bedeutete das auch noch ein allgemeines Versandverbot, aber das wurde im Zeitalter von Postident-Verfahren und Paketkurierdiensten (die das Alter des Empfängers begutachten können) nach und nach aufgehoben.

Mit diesen Einschränkungen dürfen auch indizierte Werke verkauft werden.

Zitat
Beim Grundgesetz gehe ich davon aus, es gilt das geschriebene Wort. Sonst hätten sie schreiben können "Eine Vorzensur findet nicht statt".

Das Grundgesetz sagt aber in der Tat, dass nur Vorzensur gemeint ist. Der Satz "Eine Zensur findet nicht statt. " wird im nächsten Satz eingeschränkt durch "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. ". Mit anderen Worten: Für den Jugendschutz ist gemäß Grundgesetz eine Nachzensur zulässig.

Zitat
In dem BAZ Artikel steht, die Liste der indizierten Bücher sei ebenfalls nicht öffentlich.

Das stimmt so nicht. Die Liste wird im "Amtlichen Mitteilungsblatt der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien" veröffentlicht und kann hier erworben werden. Richtig ist, dass die Liste nicht über Telemedien verbreitet werden darf, sondern nur "gegenständlich". Ebenso ist es verboten, damit zu werben, dass man auf der Liste steht.
Re: Ich sehe was Du nicht siehst / Behörden-Trojaner
Antwort #596: Januar 29, 2012, 10:52:08
Indizierung nach deutschem Recht heißt Werbeverbot und Verkaufsverbot für Personen unter 18 Jahren. Früher bedeutete das auch noch ein allgemeines Versandverbot, aber das wurde im Zeitalter von Postident-Verfahren und Paketkurierdiensten (die das Alter des Empfängers begutachten können) nach und nach aufgehoben.

Mit diesen Einschränkungen dürfen auch indizierte Werke verkauft werden.

Ok. Damit ist der BAZ Artikel schlicht falsch. Insbesondere dieser Satz:
"In Deutschland befindet die sogenannte Bundesprüfstelle darüber, ob ein Buch indiziert wird, es also nur beschränkt freigegeben, unter dem Ladentisch ausgehändigt werden darf oder ob es gar gänzlich verboten werden soll"

mbs

Re: Ich sehe was Du nicht siehst / Behörden-Trojaner
Antwort #597: Januar 29, 2012, 11:47:10
Zitat
Ok. Damit ist der BAZ Artikel schlicht falsch. Insbesondere dieser Satz:
"In Deutschland befindet die sogenannte Bundesprüfstelle darüber, ob ein Buch indiziert wird, es also nur beschränkt freigegeben, unter dem Ladentisch ausgehändigt werden darf oder ob es gar gänzlich verboten werden soll"

Der Satz ist im Prinzip richtig, möglicherweise aber missverständlich. Vielleicht hätte man zur Klarstellung vor dem "oder" ein Komma setzen sollen ...

Wenn ein Buch "gänzlich verboten" wird, dann ist das keine Indizierung. Das Strafgesetzbuch sieht ein Komplettverbot in zwei Fällen vor, nämlich nach § 131 (bestimmte Arten von Gewaltdarstellung), und nach § 184 (Pornographie mit Tieren oder Kindern).
« Letzte Änderung: Januar 29, 2012, 11:50:59 von mbs »
Re: Ich sehe was Du nicht siehst / Behörden-Trojaner
Antwort #598: Januar 29, 2012, 11:49:46
D.h., z.B. Mein Kampf dürfte an Erwachsene verkauft werden? Oder gilt der als "Gewaltdarstellung"?
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Complete liberty of contradicting and disproving our opinion, is the very condition which justifies us in assuming its truth for purposes of action; and on no other terms can a being with human faculties have any rational assurance of being right. (John Stuart Mill - On Liberty)

Florian

  • Verderbliche Ware!
Re: Ich sehe was Du nicht siehst / Behörden-Trojaner
Antwort #599: Januar 29, 2012, 11:52:34
Sage ja: Irreführend.

Ja, indizierte Sachen werden, wenn überhaupt, unter dem Ladentisch verkauft. De facto führt eine Indizierung natürlich meistens dazu, dass der Titel aus dem Handel verschwindet - das ist aber den Geschäftsinteressen des Handels zuzuschreiben.
Bei Computerspielen und Horrorfilmen ist es natürlich so, dass für Deutschland gleich eine andere Version auf den Markt kommt, eben geschnitten.

Neben der Prüfstelle gibt es natürlich noch Verbreitungsverbote, die eigens gesetzlich geregelt sind, insbesondere Nazikram und natürlich die Darstellung von Kindesmissbrauch. Heikler wird die Einstufung natürlich teilweise bei Gewalt- und Kriegsverherrlichung, da gibt es eine breite Grenzzone. Die Kunstfreiheit ist ja auch ein sehr hoher Wert. 

Darüber hinaus gibt es die Beschlagnahmung, die ein Strafrichter in Folge eines Prozesses aussprechen kann  - diese Medien dürfen tatsächlich auch Erwachsenen nicht mehr zugänglich gemacht werden.
Die BPjM hat auch eine Liste von Titeln, deren Verbreitung ihrer Meinung nach komplett verboten sein soll. Die ist aber nicht rechtskräftig. In der Regel werden aber Handel und Richter sich daran halten.

Sei zuletzt noch gesagt, dass die BPjM nicht etwa aus Beamten besteht, es wird versucht, die Zivilgesellschaft und besonders Betroffenen einzubeziehen. Es sitzen also Kirchen, Gewerkschaften, Verleger, Teleanbieter, Jungedhilfen… am Tisch. Ob der Mix stimmt, sei mal dahingestellt.
Sie wird auch nur auf Antrag tätig, den stellen i.d.R. Jugendämter.
Und natürlich kann gegen die Indizierung auch geklagt werden - hat Rammstein z.B. mal gemacht und verschwand vom Index. Die meisten werden aber das Werk „nachbessern“ und noch mal einreichen.



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Beitrag frei Haus geliefert. Frisch von der Apfelinsel.