Schon unglaublich. Das ich dazu bisher nichts geschrieben habe, liegt nicht daran, dass ich mich nicht aufrege. Ich glaube, dass geht den meisten hier so.
Wir nähern uns der Totalüberwachung und jetzt macht auch noch die FDP mit. Wie ich immer vermutet hatte. Im Wahlkampf hat sich ja noch argumentiert, die Positionen der Piraten fände man auch in ihrem Programm und überhaupt sei wieder mehr Augenmerk auf die Bürgerrechte.
Heute lese ich ein Interview der SZ mit der Vizepräsidentin des bayerischen Landeskriminalamts. Grund ist der gerichtliche Erfolg eines, nebenbei gesagt nicht vorbestraften, Mannes auf Datenlöschung. Er musste immer wieder zur Drogenkontrolle antreten, beziehungsweise wurde aufgesucht (!), weil ein Straftäter ihn angeschwärzt hatte, die damals folgenden Ermittlungen wurde bald eingestellt, alles was man fand waren zwei Aga-Kröten (produzieren einen gewissen Schleim). Das Gericht meinte, eine Strafanzeige allein reiche nicht aus, um eine Speicherung zu rechtfertigen. Das scheint nun aber keine Wende bei den Behörden einzuleiten, wenn ich das richtig verstehe, wurde das nur auf den einen Fall bezogen verstanden.
Zu diesem Fall:
http://www.regensburg-digital.de/?p=5584Aus dem SZ-Interview paar Fakten und Zitaten, online kann ich es nicht finden:
- die bay. Polizei führt über 1,797 Mio. Personen eine Akte, bei ca. 12,5 Mio. Einwohnern
- Strafanzeigen, Fingerabdrücke, Personenbeschreibungen werden unabhängig vom Ausgang von Ermittlungen oder Gerichtsprozessen in der Akte gespeichert, auch bei Freispruch aus Mangel an Beweisen
- dies führe zu großen Erfolgen bei der ja sehr umstrittenen Schleierfahndung
- Anonyme Strafanzeigen werden nur gespeichert, wenn sie was ergeben. Na danke.
- Die LKA-Vize beruhigt: Kleine Verfahren würden nicht vermerkt; etwa „Beleidungen in der Familie“. Ernsthaft jetzt.
- Nach zehn Jahren schaut man mal drauf, ob das noch wichtig ist, entscheiden tut der jew. Sachbearbeiter.
- Man kann bei der Polizeibehörde einen Auskunftsantrag stellen und dann offenbar erst anschließend den Antrag auf Löschung. Betrifft auch Staatsschutz und Erkennungsdienst, sagt die Dame. Was gibt es sonst noch für selbstsständige Speicherbanken? Wussten Ihr, dass der Erkennungsdienst eine eigene Datenbank pflegt?
Scheitert man mit dem Antrag, kann man klagen, wie es dieser Mann getan hat.
Ich denk' mir meinen Teil.