Antwort #411: Februar 04, 2009, 16:32:48
Das sind dann doch etwas starke Vorwürfe, die wohl nicht so ganz ins Schwarze treffen. Es ist nunmal Tatsache, dass für Zustellungen mit rechtsgenügendem Auslieferungsnachweis (Einschreiben und insbesondere Einschreiben mit Rückschein) auch heute noch keine anderen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, als die universellen Postdienste. Und das liegt eher nicht daran, dass man E-Mail nicht verstanden hat. Ganz im Gegenteil.
Ich kann jetzt diese spezifischen Umsetzungsversuche nicht beurteilen. Aber jemandem allein deshalb keinen blassen Dunst zu unterstellen, nur weil er versucht, rechtsgenügende Zustellungen (endlich) auch elektronisch zu ermöglichen, halte ich dann doch für Unsinn.
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Complete liberty of contradicting and disproving our opinion, is the very condition which justifies us in assuming its truth for purposes of action; and on no other terms can a being with human faculties have any rational assurance of being right. (John Stuart Mill - On Liberty)