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Re: jetzt wirds allerdings grob.
Antwort #75: Oktober 27, 2006, 23:03:25
Es gibt aber Jobs, die so etwas zwingend einfordern. Astronaut, z.B.

In der Industrie natürlich kompletter Schwachsinn, wer sich das allerdings in den Arbeitsvertrag reinschreiben lässt, weiß worauf er sich einlässt.

Florian

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Re: jetzt wirds allerdings grob.
Antwort #76: Oktober 27, 2006, 23:14:47
Ein gesetz- oder sittenwidriger Vertrag wird nicht wirksamer, nur weil er unterschrieben wurde.
Sag ich jetzt mal so als Laie, gell! Dies ist keine Rechtsbelehrung, etc. pp. :)
_______
"If music be the food of love, play on."

                                         William Shakespeare
Re: jetzt wirds allerdings grob.
Antwort #77: Oktober 27, 2006, 23:16:18
Es kommt halt auf den Job an. Wie gesagt, in der Industrie ist es Schwachsinn, an anderer Stelle kann es zwingend sein.

daveinitiv

Re: jetzt wirds allerdings grob.
Antwort #78: Oktober 27, 2006, 23:35:17
Ein gesetz- oder sittenwidriger Vertrag wird nicht wirksamer, nur weil er unterschrieben wurde.
Sag ich jetzt mal so als Laie, gell! Dies ist keine Rechtsbelehrung, etc. pp. :)
In welche Richtung meinst du das jetzt?
Re: jetzt wirds allerdings grob.
Antwort #79: Oktober 28, 2006, 00:17:49
In meine Richtung.

daveinitiv

Re: jetzt wirds allerdings grob.
Antwort #80: Oktober 28, 2006, 00:19:46
Nee, so meinte ich das nicht.

Bezogen auf den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer?

Florian

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Re: jetzt wirds allerdings grob.
Antwort #81: Oktober 28, 2006, 01:18:59
Also, der Arbeitgeber legt in aller Regel den Vertrag vor. Wenn darin Klauseln sind, die nicht mit dem Recht in Einklang zu bringen sind, kann ich mir nicht vorstellen, daß diese Klauseln dadurch gültig werden, wenn sie vom Arbeitnehmer akzeptiert werden. Zumal dieser ja auch oft in einer gewissen Zwangssituation ist.
Soweit bin ich mir eigentlich sicher, ohne von Jura auch nur den hauch einer Ahnung zu haben...
Wenn der Arbeitnehmer solche Klauseln selber hinein verhandelt, sieht es natürlich andersherum aus, nur fällt mir irgendwie kein Beispiel für solch einen Fall ein.

Aber klar, erstmal muss dagegen dann geklagt werden. Welcher Arbeitnehmer macht das schon? Heutzutage sicher nicht viele.

Das sind aber allgemeine Meinungen meinerseits. Ob und wie solche Raucherklauseln rechtlich koscher sind, kann ich schlecht bis gar nicht beurteilen. 
_______
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daveinitiv

Re: jetzt wirds allerdings grob.
Antwort #82: Oktober 28, 2006, 01:40:14
Okay, jetzt habe ich es. Also sind wir beide der gleichen Meinung. Er kann fragen, aber ob meine Antwort der Wahrheit entspricht, ist erst einmal nebensächlich.
Re: jetzt wirds allerdings grob.
Antwort #83: Oktober 28, 2006, 02:11:38

Aber klar, erstmal muss dagegen dann geklagt werden. Welcher Arbeitnehmer macht das schon? Heutzutage sicher nicht viele.


Ist in einem Arbeitsvertrag eine rechtwiedrige Klausel enthalten, egal von welcher Partei sie auch kommen mag, bleibt er dennoch gültig. Doch auf die Erfüllung (wobei im juristischen eine Erfüllung einer Tätigkeit auch im Unterlassen der Tat liegen kann) dieser Klausel hat keine Partei Anspruch.

Okay, jetzt habe ich es. Also sind wir beide der gleichen Meinung. Er kann fragen, aber ob meine Antwort der Wahrheit entspricht, ist erst einmal nebensächlich.

Bei einem Interview kann der Arbeitgeber zum Beispiel eine Frau fragen ob sie momentan schwanger sei(Ich weiß schwanger ist man normalerweise nicht nur im Moment sondern ca. 9 Monate lang ;)).  Gibt die Bewerberin, trotz Kenntniss der eigenen Schwangerschaft, an nicht schwanger zu sein. So ist dies wenn es nach Monaten herauskommt das sie bei dieser speziellen Frage absichtlich gelogen hatte kein Kündigungsgrund.

Aber das hat eher etwas mit dem Gleichstellungsgesetz zu tun. Die Frage nach dem Rauchen als Diskriminierung eines Teils der Gesellschaft hinzustellen, dürfte wesentlich schwerer sein.

@daveinitiv: Ich glaube Du könntest Dich dort besser auskennen als Wir, da die Abkürzung BVerG doch für Bundesverfassungsgericht steht oder ???

daveinitiv

Re: jetzt wirds allerdings grob.
Antwort #84: Oktober 28, 2006, 02:51:38
Bei einem Interview kann der Arbeitgeber zum Beispiel eine Frau fragen ob sie momentan schwanger sei(Ich weiß schwanger ist man normalerweise nicht nur im Moment sondern ca. 9 Monate lang ;)).  Gibt die Bewerberin, trotz Kenntniss der eigenen Schwangerschaft, an nicht schwanger zu sein. So ist dies wenn es nach Monaten herauskommt das sie bei dieser speziellen Frage absichtlich gelogen hatte kein Kündigungsgrund.

Aber das hat eher etwas mit dem Gleichstellungsgesetz zu tun. Die Frage nach dem Rauchen als Diskriminierung eines Teils der Gesellschaft hinzustellen, dürfte wesentlich schwerer sein.

@daveinitiv: Ich glaube Du könntest Dich dort besser auskennen als Wir, da die Abkürzung BVerG doch für Bundesverfassungsgericht steht oder ???

Nee, ich habe da nicht mehr Ahnung als ihr hier. Das in meinem persönlichen Text, ist mehr so ein Augenzwinkern ;)

Habe mal ein bisschen im Netz gesucht und das hier gefunden:

"Ein Fragerecht des Arbeitgebers bei den Einstellungsverhandlungen wird nur insoweit anerkannt, als der Arbeitgeber ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Frage im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis hat. Ein solches berechtigtes Interesse ist nur dann gegeben, wenn das Interesse des Arbeitgebers so gewichtig ist, daß dahinter das Interesse des Arbeitnehmers, seine persönlichen Lebensumstände zum Schutz seines Persönlichkeitsrechts und zur Sicherung der Unverletzlichkeit seiner Individualsphäre geheimzuhalten, zurückzutreten hat (vgl. Senatsurteil vom 7. Juni 1984 - 2 AZR 270/83 - AP Nr. 26 zu § 123 BGB)."

BAG 05.10.1995 Aktenzeichen: 2 AZR 923/94


und

"Zur Anfechtung nach § 123 Abs. 1 BGB berechtigt lediglich die wahrheitswidrige Beantwortung einer in zulässiger Weise gestellten Frage; eine solche setzt ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung voraus. Fehlt es hieran, ist die wahrheitswidrige Beantwortung nicht rechtswidrig ( BAG 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - AP BGB § 123 Nr. 46 = EzA BGB § 123 Nr. 49)."

BAG vom 06.02.2003 Aktenzeichen: 2 AZR 621/01

Für mich lese ich daraus, dass solche Fragen zwar gestellt werden können, aber wahrheitsgetreu müssen sie nicht beantwortet werden. Denn die schützenswerten Interessen des Arbeitgebers werden wohl nur ganz selten und nur in Spezialfällen Vorrang vor den privaten Lebensgestaltungen des Arbeitnehmers haben.

Also zB, wenn es um eine Job geht, der mit Kraftstoffen (Benzin etc.) oder Sprengungen (Sprengmeister uä.) zu tun hat.

Florian

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Re: jetzt wirds allerdings grob.
Antwort #85: Oktober 28, 2006, 11:39:06
Dann war mein Bauchgefühl ja richtig. *staun*

Also, ich frag' einfach mal: Wer ist denn in einem Anstellungsgespräch noch nie gefragt worden, ob er raucht oder trinkt?
Ich nämlich fast immer, obwohl das für die Jobs selbst eher weniger die Rolle spielte (klar, Alkoholismus natürlich immer irgendwie...). Natürlich sollte man v.a. die zweite Frage immer verneinen, und nicht sagen "nur mal ein gutes Glas Wein zum Essen". So wurde mir das schon auf der Schule beigebracht (ausnahmsweise etwas Nützliches). Die Lüge wird also fast schon erzwungen, weil die Wahrheit, auch wenn harmlos, negativ angekreidet wird. Selbiges bei Schwangerschaft.
Generell würde ich sowieso sagen, daß so ein Gespräch ein Festival der Lügen ist, und zwar oft von beiden Seiten. :)
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Re: jetzt wirds allerdings grob.
Antwort #86: Oktober 28, 2006, 14:23:22

Also, ich frag' einfach mal: Wer ist denn in einem Anstellungsgespräch noch nie gefragt worden, ob er raucht oder trinkt?


Hier, ich! Aber mein letztes Gespräch ist auch über 10 Jahre her. Ist sowas jetzt echt üblich? Unverschämtheit! Zu meiner Zeit wurden Frauen auch immer gern nicht nur nach der bereits bestehenden Schwngerschaft, sondern mal direkt nach ihrer kompletten Familienplanung gefragt. Gibt es einen Freund, Verlobten gar? Hochzeit und Babies in der Pipeline? Dann vergiss den Job.  >:(
_______
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Or on the trigger of your gun
Re: jetzt wirds allerdings grob.
Antwort #87: Oktober 31, 2006, 02:25:23
(…) Gibt es einen Freund, Verlobten gar? Hochzeit und Babies in der Pipeline? Dann vergiss den Job.  >:(

NEIN.

Ich würde sogar Alleinerziehende, (körperlich) Behinderte oder ältere Arbeitnehmer bevorzugen.

Diese sind häufig sogar zuverlässiger und gerade bei Älteren, erfahrener.

(was ich aber nicht akzeptieren würde, wäre das kopftuch, weil ich darin eine Provokation sehe …)
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"Die Mutter der Dummen ist immer schwanger!" (Afghanisches Sprichwort)
Re: jetzt wirds allerdings grob.
Antwort #88: Oktober 31, 2006, 13:23:15

NEIN.


Naja, hier sind wir ja auch bei den Guten...  ;)
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Re: jetzt wirds allerdings grob.
Antwort #89: Oktober 31, 2006, 14:17:24
Ich würde sogar Alleinerziehende, (körperlich) Behinderte oder ältere Arbeitnehmer bevorzugen.

Diese sind häufig sogar zuverlässiger und gerade bei Älteren, erfahrener.

Auch wenn du es nicht beabsichtigst, aber mit so einer Aussage verletzt du die Menschenwürde deiner Zielgruppe. Es impliziert eine Herabwürdigung der Leistungsfähigkeit, die nicht gegeben ist.

Der letzte Satz ist beinahe eine Frechheit. Ich meine es nicht böse, aber mit solchen Äusserungen kommt man nicht sehr weit, weil sie jedem nur ein geheucheltes Verständnis für Leistungsgeminderte in der Gesellschaft zeigt. IMHO gibt es niemanden, der Leistungsgemindert ist, es gibt nur falsche Arbeitsplätze, an denen Menschen eingesetzt werden.

Jeder Mensch, der seine Aufgabe nicht erfüllen kann, oder nur mit Schwierigkeiten, weil sein Arbeitsplatz nicht entsprechend eingerichtet ist, ist Leistungsgemindert. Nicht im Rahmen des Gesetzes, sondern im Rahmen seiner Anforderungen.

Und dann lies dir mal durch, welche Gruppen du da auf eine Stufe stellst.

Also, ich meckere nicht, sondern zeige dir nur auf, wie schmal der Grat ist, auf dem du dich argumentatorisch bewegst. Und er ist sehr schmal... ;)