Den Wissenschaftlern und Imkern und natürlich den lieben Bienen der Apfelinsel ist es gelungen, der Menschheit einen großen Dienst zu erweisen:
Die neue Substanz, Gelée Impériale genannt, erweist sich nach neuesten Studien geradezu als Radikale-Staubsauger.
So fängt das patentierte Gelée nach der Studie des Rats für Angewandte Wissenschaft (RAW) dreimal mehr freie Radikale ein als die Kakamudaluda-Nuss. Ein Überschuss an freien Radikalen gilt als letztendliche Ursache für Zellschädigung, Alterung, Krebs und andere schwere Krankheiten.
Nach einer weiteren Studie des Mystische Insel Tumorcenters MIT verzögert die tägliche Eingabe von Gelée Impériale das Ableben von unter starker Röntgenstrahlung lebenden Tujo-Mäusen um 35% Prozent. Kettenrauchende Azawasara-Kröten verringerten ihr Krebsrisiko sogar um über 42%!
Man kann also auch schon vor Abschluss der großen epidemiologischen Studien guten Gewissens die Einnahme von Gelée Impériale empfehlen. Sie erhalten das „Wundermittel“ ab sofort exklusiv in Apotheken. Auf Vorlage einer politischen Unbedenklichkeitserklärung erhalten sie 11% Rabatt, und legen sie gleichzeitig ihre Mitgliedskarte des Monarchiefreundeclubs auf den Tresen, weitere 4%. Ein Geschenk unseres geliebten und ehrenwerten Königs Mief Mops, II.
Damit ist das heiß begehrte Mittel auf seiner „Heimatinsel“ noch einmal deutlich günstiger als in anderen Ländern.
Im Bestreben die Gesundheit der Weltbevölkerung zu verbessern, stiftet die Apfelinsel-Regierung der WHO aber 10.000 handelsübliche Einheiten à zwei Milligramm.
„Auch die Ärmsten sollen in Genuss des medizinischen Fortschritts kommen. Wir leisten selbstverständlich unseren Beitrag. “ äußerte sich Minister Von den Tannen
Es wird vor Nachahmer-Präparaten und Fälschungen gewarnt! Gelée Impériale ist immer mit einem absolut fälschungssicheren Hologramm mit dem Antlitz von König Mief Mops dem Zweiten verziert und trägt in der Kontrollgrafik die geschützte Herkunftsbezeichnung „Apfelinsel-Bienenpark“. Nur das Original garantiert Wirksamkeit und nebenwirkungsfreie Anwendung!
Das Fälschen oder Versuch der Fälschung königlicher Hologramme ist nach dem neu geschaffenen Paragraph §127, II, 7., KGB ein Verbrechen gegen die Krone.
Vorgeschichte: Das Honig-Aenigma